Wird darüber informiert wenn die Polizei bei Btmg die Führerscheinstelle informiert?

7 Antworten

X sollte vorsichtshalber davon ausgehen, dass die Führerscheinstelle informiert wurde.

Wenn die Führerscheinstelle tatsächlich X anschreibt und eine MPU oder ein ärztliches Gutachten haben will, setzt sie üblicherweise eine Frist von 3 Monaten oder so. Ansonsten würde die Fahrerlaubnis entzogen.

Wenn X also erst dann mit dem Kiffen aufhört, wenn er Post bekommt, ist es unmöglich, diese in dieser Zeit zu bestehen.

Also erstmal danke für die Zahlreichen Antworten, haben immerhin ein bisschen weiter geholfen ,ich wusste eigentlich schon viel aber eben nicht alles und wollte so nochmal eine Diskussion hervorrufen was ja auch geklappt hat.

Michael, es geht wirklich um verschiedene Personen und teilweise nur Hypothesen. Zu dem Punkt die Werte sollten ja bei 0,0 liegen: Du bist also der Meinung keiner der je jegliche Drogen konsumiert hat bis auf Tabak, ob das ein paar Tage her ist oder nicht sollte noch auf der Straße fahren? Was denkst du wie viele dann noch fahren würden?😅

Busverpasser hat das sehr gut erläutert und ich stimme ihm vollkommen zu. Die seit nun fast einem Jahrhundert umstrittene von Amerika ausgehende Prohibtion von Cannabis schafft viel mehr Probleme als alles andere. Kriminalität und Szenen entstehen eben durch die Illegalität und mit einem geregelten Markt würde die deutlich harmlosere Droge ,als Tabak oder Alkohol, Cannabis einen normalen vernünftigen Status erreichen. Dass sich dieses Verbot in Amerika dass nur von Geld und Machtverlangen ausging so lange durchsetzt ist wirklich krass und falsch. Aber man merkt ja in den letzten Jahren sowieso schon dass sich etwas bewegt und in den nächsten Jahrzehnten wird sich da wohl auch hoffentlich etwas tun. Und das sag ich nicht als verfallener "Kiffer". Das bin ich nämlich nicht, null, nur als objektive halbwegs intelligente Persönlichkeit.

Und ja Busverpasser 0,08 (!) ich weiß .. Also da kann mir keiner ein Gegenargument bringen dass das nicht lächerlich sei 😂

Hallo Max,

du hast diese Frage inhaltlich nun drei Mal gestellt.

Einmal war X eine sie mit unter 0,5 Gramm, dann war X ein er und hier ist es nun ein geschlechtsloser X mit 0,08 Gramm ?!?!

Einmal hat X angeblich noch nie vorher gekifft, das andere Mal hat X noch kürzer als 2-3 Monate vorher aktiv gekifft.

In einer der anderen Fragen schreibst du selbst: "da es wohl der Führerscheinstelle gemeldet wurde".

Für wieviel verschiedene X fragst du hier nach?

Der X - also DU - sollte das jetzt einfach auf sich zukommen lassen. Ändern kannst DU es jetzt eh nicht mehr.

Wenn es sogar mehr als ein Fall war, dann kannst du mit Sicherheit davon ausgehen, dass die Führerscheinstelle informiert wurde.

Die Fahrerlaubnisbehörde ist dazu verpflichtet, zu ermitteln, ob der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen, gegebenenfalls mit Anhänger, geeignet und befähigt ist.

Da die beiden X aus den anderen Fragen ja gerade ihren Führerschein machen, kann es durchaus sein, dass X - also DU - nicht für geeignet und befähigt gehalten wirst.

Das findest du ebenfalls in § 2 StVG - in Absatz 7.

https://dejure.org/gesetze/StVG/2.html

Viele Grüße

Michael

Die meisten fallen aus allen Wolken, wenn sie die Papiere zum FS abgeben und dann das böse Erwachen kommt. In den meisten Fällen wird es gemeldet, und man bekommt eben keinen Bescheid darüber.

Was, wie 0,08g? Und der läuft noch frei rum??? :-O ;-D

Das ist eine Grauzone. Es kommt ganz auf die Kollegen in der Führerscheinstelle an, falls diese informiert wurde. So wie ich aus dem Post lese, war er ja nicht unter Drogeneinfluss gefahren.

Eine MPU-Anordnung halte ich daher auch für unwahrscheinlich, eher die Anordnung eines ärztlichen Gutachten.

Wegen einmaligen Cannabisbesitz darf eigentlich keine MPU angeordnet werden. Das OVG Rheinlandpfalz hatte dem Antrag eines Mannes stattgegeben. Hier ging es sogar um eine Menge von fast 10 g

http://www.straffrei-mobil.de/alkoholdrogen/drogen/345-keine-mpu-wegen-einmaligem-cannabis-besitz

Die Betonung liegt nun auf eigentlich. Wenn die Führerscheinbehörde nun etwas übers Ziel hinausschießt, sollte man einen Anwalt parat haben.

Es ist sowieso eine bodenlose Frechheit, wie der Staat in diesem Falle vorgeht. Deutschland hat die niedrigsten Grenzwerte für THC im Blut und meines Wissen nach der einzige Rechtsstaat, der auch Aufgrund der Abbauprodukte und bloßen Vermutungen den Führerschein entziehen kann. -.-

Wie sich das mit dem Fristen bei einem Ärztlichen Gutachten verhält weiß ich nicht. Solltest du ein solches ablegen müssen und hast dann eine hohe Konzentration Abbauprodukte im Blut, dann wird regelmäßiger Konsum unterstellt und ab gehts zur MPU:

BTW: ich wurde selbst schon mit ca. 0,5g erwischt und es kam nichts von der Führerscheinstelle...

Vielleicht ist es eine bodenlose Frechheit. Wenn, dann aber eher, dass es überhaupt Grenzwerte gibt.

Und zum Glück gibt es die bei Drogen nicht einmal welche per Gesetz, das sind nur Richtwerte.

Bei Alkohol und Drogen im Straßenverkehr hört jeder Spaß auf und da wären alle Werte bei 0,0 die unkomplizierteste Lösung.

Da gäbe es dann nachher kein Gezeter ob doch, oder doch nicht, oder noch okay, oder doch oder eben nicht mehr fahrtüchtig.

Denn nicht bei jedem haben dieselben Mengen auch dieselben Auswirkungen. Und wo der eine mit einem höheren Wert noch geradeaus laufen kann, liegt ein anderer mit niedrigerem Wert schon unterm Tisch.

Wer sich betrinken und berauschen will soll das tun, das muss jeder für sich selbst verantworten.

Aber im Straßenverkehr hat er dann absolut nichts mehr verloren.

In unserem Rechtsstaat werden zu RECHT andere Verkehrsteilnehmer vor denen geschützt, die sich daran nicht halten.

Sich über die Strafen in Deutschland aufzuregen ist ebenfalls lächerlich.

In fast allen anderen Staaten gibt es für die meisten Delikte im Straßenverkehr sehr viel höhere Strafen als in Deutschland.

Ich weiß, dass der Fragesteller nicht gefahren ist. Mein Kommentar bezieht sich auch nicht auf ihn, sondern ausschließlich auf die "bodenlose Frechheit".

Gruß Michael

@19Michael69

"Und zum Glück gibt es die bei Drogen nicht einmal welche per Gesetz, das sind nur Richtwerte.

Bei Alkohol und Drogen im Straßenverkehr hört jeder Spaß auf und da ..."

Da stimmte ich vollkommen zu. Jedoch ist das Problem, dass bei Cannabis z.T. Leute den Führerschein entzogen bekommen, die nicht mal gefahren sind! Außerdem sind die Grenzwerte dermaßen niedrig, dass man selbst wenn man vorgestern geraucht hat, nicht auf der sicheren Seite ist. Was soll das dann für einen Kiffer denn dann bitte für ein Anreiz sein, nüchtern zu fahren. Er verliert den Lappen sowieso, egal ob er vorher sich noch nen Joint reinzieht oder nüchtern bleibt. Na tolle Wurst! So müssen Gesetze funktionieren, um ernst genommen zu werden.

Wenn man es rein objektiv betrachtet, ist das reine Willkür. Nun kann man das freilich gut heißen und ja es stimmt, wieso sollte man sich über Gesetze in Deutschland aufregen. Dann lieber adé und schluß mit dem Kasperletheater. Es gibt schließlich genug Länder auf der Welt, wo man halb so viel an Steuern und Abgaben bezahlt und nicht so stark schickaniert wird. Da kann ich mich glücklcih schätzen, dass ich Fremdsprachen beherrsche und einen guten Abschluß habe! ;-)

BTW: die Schweiz z.B. geht das ganze besser an. Dort gibt es realistische Grenzwerte und man bekommt den Führerschein nicht entzogen, wenn man nicht mal gefahren ist. Dann macht es natürlich auch durchaus Sinn, sich nüchtern ans Steuer zu setzen ;-)