Wird bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente eine Erbschaft angerechnet?

4 Antworten

Hallo Elber9,

Sie schreiben:

Wird bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente eine Erbschaft angerechnet?<

Antwort:

Diese Frage kann ganz klar mit "Nein" beantwortet werden, weil Sie sich ja Ihre Erwerbsminderungsrente durch Pflichtbeiträge und Versicherungsjahre regelrecht erarbeitet und verdient haben.

Die DRV hat kein Recht, Ihre Erbeinkünfte zu erfahren, allerdings ggf. das Finanzamt im Rahmen der Erbschaftssteuerveranlagung.

Wenn jemand Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht und nun ein Erbe von 20.000€ erhält, muss er das bei der BfA angeben?<

Nein!

Und wird ihm dann das mit der Erwerbsunfähigkeitsrente angerechnet? Bekommt er dann eine zeitlang keien Rente?<

Nein!

Siehe hierzu auch die Broschüre des Bmas unter folgendem Link ab Seite 21:

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a261-erwerbsminderungsrente-767.pdf?__blob=publicationFile

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Bei der Rente wohl nicht. Sollte zu dieser Rente jedoch ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden, ist ein solcher Geldbetrag durchaus relevant.

Nein. Eindeutig nein. Angerechnet wird nur Arbeitseinkommen. Mfg

Nee das eine hat mit dem anderen nichts zu tun .

Ich glaube ne Erbschaft würde nur bei Hartz 4 angerechnet