Wird Begünstigtem mitgeteilt, wenn für die Lebensversicherung 1 neuer Begünstigter eingesetzt wird?
Hallo, wird der (alte) Begünstigte schriftlich benachrichtigt, wenn ich für meine Lebensversicherung einen neuen Begünstigten einsetze? Danke!
21 Antworten
In der privaten Versicherungswirtschaft herrscht freies Vertrahsrecht. Bei einer Lebensversicherung ist ausschließlich der Versicherungsnehmer gestaltungsberechtigt. Theoretisch kann er das Bezugsrecht im Todesfall bis zum letzten Tag der Versicherungsdauer so oft ändern wie er will. Der Bezugsberechtigte hat da keinen Einfluss und bekommt auch keinen Bescheid. Nur in Sonderfällen z.B. bei einem unverfallbaren Anspruch und unwiderruflichem Bezugsrecht, ist das von Fall zu Fall anders geregelt. Nur wenn das Bezugsrecht z.B. an eine Bank abgetreten ist, muss diese natürlich der Änderung zustimmen.
nein, weder der alte begüntstigte, noch der neue begünstigte wird von der versichg.seite aus informiert.dsg. -ausser, wenn du info gibst, was ich jedoch ehrlich gesagt, nicht empfehle...
Nein, gleichwohl im Antrag zum Vertrag erstbenannter Person dies ja nicht mitgeteilt wurde. Es obliegt nur der Sorgfaltspflicht des Anspruchsberechtigten, ggf. vorzutragen bei der Versicherung, um die vereinbarte Leistung auch zu erhalten - weil die Versicherung regelmäßig ja nur nach dem Namen und evtl. noch Geburtsdatum der Todesfall-Leistungsbegünstigten fragt, dies keine verwandte Persion sein muß und diese Person u.U. dann nicht mehr ermittelbar wäre, das Geld schlußendlich beim Versicherer verbliebe.
Hallo,
bitte in der Police nachsehen, ob das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich dokumentiert worden ist. Beim widerruflichen Bezugsrecht wird der Begünstigte im Normalfall nicht informiert. War das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich dokumentiert, kann eine Änderung nur mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberechtigten geändert werden. Also schaue bitte in Deinem Versicherungsschein nach.
MfG Hans Zillhardt
wenn du alleine Vertragsinhaber bist, die Versicherung nicht abgetreten ist und das Bezugsrecht widerruflich ist....ich hoffe ich habe nix vergessen....kannst du eintragen, wenn du willst, ohne das ein anderer das mitbekommt oder dafür unterschreiben muss....