Wird ALG Anspruch während KG Zahlung angerechnet?
Wenn man über das Kündigungsende hinaus Krank geschrieben ist, bekommt man ja weiter Krankengeld von der Krankenkasse muss sich aber dennoch beim Arbeitsamt arbeitslos melden, wenn ich das richtig sehe? Wird die Zeit in der das Krankengeld nach der Kündigung von der Krankenkasse gezahlt wird auf den Anspruch des Arbeitslosengeldes angerechnet?? verliert man den Anspruch auf Arbeitslosengeld durch die Krankenzeit? und wenn nicht, wonach wird das ALGeld dann hinterher berechnet, nach dem Krankengeld oder nach dem letzten Arbeitsverdienst vor der Krankmeldung??
2 Antworten
Ja, Du mußt Dich bei der ARGE melden. ALO gibt es aber erst vom ersten Tag der Gesundschreibung. Für das ALO gilt der erhaltene Lohn vor der Krakmeldung.
Danke
Liebe Randy,
die Alo-Meldung muss erst erfolgen, wenn du wieder gesund bzw. kein Krankengeld mehr erhälst. Das Alg wird dann von den letzten 12 Bruttogehältern berechnet. Liegen diese wegen der Zahlung von Krankengeld nicht vor, geht man 24 Monate zurück für die Berechnung.
Keine Sorge, dein Anspruch auf Alg kann wegen der Zahlung von Krankengeld nicht verloren gehen =O)
danke