wir wird erwerbsminderungsrente mit krankengeld verrechnet?

5 Antworten

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Hallo,

die Krankenkasse stellt das Krankengeld mit dem Tage des Eingangs des Rentenbescheides bei der Krankenkasse (Tag X) ein.

Vom 1.5. bis zum Tag X werden monatsweise die Krankengeld- und die Rentenhöhe verglichen:

  • meistens ist die Netto-Rente niedriger als das Brutto-Krankengeld -> Dann erhält die Krankenkasse die Rentennachzahlung vom 1.5. bis zum Tag X

  • ist ausnahmsweise das Krankengeld niedriger, erhält der Versicherte die Differenz nachgezahlt.

Ab dem Tag nach Tag X erhält der Versicherte die Rente in voller Höhe nachgezahlt. Der Beginn der regelmäßigen monatlichen Rentenzahlung ist im Rentenbescheid angegeben.

Gruß

RHW

RHWWW  13.01.2014, 18:28

Danke für den Stern!

Hallo,

es wird das Krankengeld, das du seit dem 01.05. bekommen hast, mit dem Betrag der Rente verglichen, der dir im gleichen Zeitraum zustand.

Ist die Rente höher, bekommst du die Differenz ausgezahlt. War das Krankengeld höher, was in der Regel der Fall ist, bekommst du nichts ausgezahlt, musst aber auch nichts zurückzahlen.

Wie schon geschrieben wurde, bekommst du darüber noch ein Schreiben. Das kann, je nachdem wie schnell die Krankenkasse ihren Erstattungsanspruch der Rentenversicherung meldet und die Rentenversicherung das berechnet hat, ein paar Wochen bis mehrere Monate dauern.

Grüße

Sobald der Rentenantrag gestellt ist, zahlen andere Sozialträger nur noch vorläufig. Mit einer evtl. Rentennachzahlung wird dann verrechnet. Reicht die Rentennachzahlung für die Verrechnung nicht aus, wird der Rest "ausgebucht" Zurück gezahlt werden muss nichts. Die Rentenversicherung vergewissert sich VOR der Auszahlung, ob Ansprüche anderer Träger bestehen.

Bekommt man rückwirkend Rente muss man Krankengeld, ALG1, ALG2, Sozialgeld, Wohnungsgeld usw. das man in der Zeit erhalten hat zurück geben!

Darüber erhältst Du eine Mitteilung von der RV. Dieser kann man die Berechnung entnehmen.