Wir möchten das Erbe ausschlagen, es besteht aber eine Lebensversicherung
Unsere Mutter ist nach schwerem Kampf und langer Krankheit verstorben. Sie hat kein Testament geschrieben und hat ausser Schulden auch nichts an uns weiter zu geben. Allerdings besteht eine Lebensversicherung, die auf meine Schwester läuft. Der Betrag der hier ausgeschüttet wird sollte uns einen Teil der Bestattungskosten abdecken. Wir wollten wegen der Schulden das Erbe ausschlagen, wissen nun aber nicht ob diese Lebensversicherung auch Bestandteil des Erbes ist. Oder ist das sowas wie ein Schenkung? Können Gläubiger die noch keinen Titel erwirkt haben darauf Anspruch nehmen? Wir Geschwister verstehen uns alle sehr gut und möchten so sorgenfrei wie möglich aus dieser Sache kommen. Haben ja schon die letzten Jahre wahnsinnig viel an Kosten für unsere Mutter (was wir auch gern getan haben) übernommen aber wir stehen mittlerweile alle selbst nicht mehr so gut finanziell auf den Füßen. Die Sozialkasse hat nun nach Lebensversicherungen, Erbe, Wertgegenständen etc. gefragt. Müssen wir die Lebensversicherung nun benennen? Über Anworten und etwas Hilfe wäre ich sehr dankbar.
5 Antworten
Die Lebensversicherung ist auf deine Schwester abgeschlossen. D.h. im Todesfall bekommt deine Schwester von der Versicherung einen bestimmten Betrag ausbezahlt. Dieser Betrag geht ja nicht an den Verstorbenen sondern nur im Todesfall direkt an den Beguenstigten und hat mit der Erbmasse nichts zu tun. Sie erbt es ja nicht, sie bekommte es auch nicht geschenkt, es ist eine Versicherungsleistung direkt an sie.
Wenn ihr das Erbe ausschlagt, dann bleibt das Geld der Versicherung ihr erhalten.
Ein Versicherungsvertrag, der auf die Schwester lautet, vorausgesetzt, damit ist gemeint, dass sie der Versicherugnsnehmer ist, hat mit dem Erbe der Verstorbenen rein garnichts zu tun! Schlagen sie das Erbe aus oder lassen sie es. Ihre Schwester jedenfalls hat die ungeteilte Freude an der Versicherung und dem Geld, welches irgenwann mal daraus fließt.
DH
Genau so. Mit der Erbmasse hat das nichts zu tun.
Erst ein mal ein herzliches Dankeschön für die jetzt schon so viel gegebenen Antworten. Da hilft uns schon so einiges weiter. Wir möchten uns nicht an der Versicherung bereichern, soviel käme da gar nicht rum. Wir wollten lediglich die Bestattung damit zahlen können.. zumindest einen Teil damit abdecken. Wir waren nur stutzig weil die Sozialkasse die Infos über die Lebensversicherung einsehen möchte. Weiter hat sich auch schon ein Gläubiger einen Titel erwirkt und Anspruch über diese Lebenversicherung geltend machen wollen. Diesen werden wir aber nun selbst ausbezahlen.
Sorry.. aber das "wir-Gefühl" zieht hier schon.. unsere Mum hat einen von uns als begünstigten eingesetzt damit wir die Bestattungskosten begleichen können. Meine Schwester wäre die letzte die den Anspruch nun für sich geltend machen wollte. Wir anderen wären da ja auch so.. alle für einen ..einer für alle.. ne.. :)
Der Sozialkasse muß wahrheitsgetreu geantwortet werden. Nun aber wißt ihr nicht, ob diese Lebensversicherung zum Erbe oder normal zugeschlagen wird. Klärt das erst mal bei einem Notar. Aber ich fürchte, die Sozialkasse kriegt eh am Ende das ganze Geld...
Was soll den die Versicherung, die auf die Schwester "läuft" mit dem überschuldeten Nachlass der Toten zu tun haben?
Wegen dieser einen Frage muss doch niemand zu einem teuren Notar gehen!!! Nicht zu fassen, was hier teilweise geraten wird.
Lebensvericherungen gehören NICHT zum Erbe! Wenn man die Erbschaft ausschlägt, kriegt man trotzdem das Geld aus der Versicherung. Das muss man dann aber ggü. der Sozialkasse angeben, da die keinen Bock hat, die Bestattung zu zahlen, wenn anderweitig Geld vorhanden ist.
Das "wir-Gefühl" zieht hier nicht! Falls die Schwester von sich aus Geld auch aus der Versicherung beisteuert, so würde ihr einzig und alleine Dank dafür geschuldet!