Wir möchten bei uns in der Dachgeschosswohnung (Eigentum) eine Klimaanlage einbauen Lassen. Müssen die Nachbarn dazu ihr Einverständnis geben?

5 Antworten

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Kommt drauf an. Siehe §22 Abs.1 WEG:

§ 22
Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau

(1) Bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, können beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, soweit die Rechte eines Wohnungseigentümers nicht in der in Satz 1 bezeichneten Weise beeinträchtigt werden.

Nur weil es eine bauliche Veränderung (des Gemeinschaftseigentums) ist, heisst es nicht, dass alle anderen zustimmen müssen. Ggf. muß gar keiner zustimmen - siehe oben - und Du kannst die Zustimmung sogar verlangen.

Aber das ist mit Vorsicht zu geniesen. Da die Schwelle des §14 Nr.1 sehr schnell erreicht ist.

Fazit: Wenn Ihr den Wärmetauscher auf Eurem Balkon hinter der Brüstung verstecken könnt, so dass Ihn niemand sieht und es keine Lärm-/Geruchsbelästigung gibt, dann seit Ihr wohl auf keine Zustimmung angewiesen und könnt es sogar verlangen.

Wenn man den Wärmetauscher sieht und/oder er auch noch Lärm macht, dann wird es schwieriger. Wenn er (nur) Lärm macht, dann müssen die unmittelbar betroffenen (WEG-Miteigentümer) zustimmen. Was die anderen (die nichts hören) Denken, kann Euch dann wohl egal sein. Wenn der Wärmetauscher sichtbar ist, dann müssen ggf. alle zustimmen. Insbesondere wenn dies von der Straßenseite aus sichtbar ist. Wird der Wärmetauscher Richtung Innenhof montiert, dann ist es eine Streitfrage. Sollte es vor Gericht gehen, entscheidet wohl die pers. Meinung des Richters.

Also erstmal das Stimmungsbild einholen. Einen Beschluss herbeiführen lassen. Solltet Ihr der Meinung sein, dass die Klimaanlage niemanden gem. §14 Abs.1 zu stören hat - dann könnt Ihr ja versuchen über das Gericht es dennoch durchzusetzen. Dazu braucht Ihr aber dann auch einen sehr guten Anwalt.

die frage ist, ob dafür bauliche veränderungen am gemeinschafts-eigentum (dachhaut - wärmetauscher-einbau nach außen) nötig sind und ob die anlage bei dauerbetrieb ruhestörenden lärm produziert. alles anders interessiert sonst niemand. punkt 1 ist auch mehr eine frage für die eigentümer-gemeinschaft als für einzelne nachbarn.


... warum sollte da irgendwo etwas nötig sein? Laut Frage wird doch nur die eigene Wohnung verändert, oder?

Wenn es nicht ihr alleiniges Haus ist ja, andernfalls nein.

... nein, natürlich nicht. Was haben denn die Nachbarn mir eurem Sondereigentum am Hut?

Alle Miteigentümer, weil die Hauswand durchbrochen werden muss und die Fassade verändert wird.

... aber laut Frage sehe ich nur eine Baumaßnahme im Sondereigentum. Kein Hinweis auf das gemeinschaftliche Eigentum, welches ggf. verändert werden soll. Also bitte!