Wir haben zu unrecht eine Abmahnung erhalten. Stimmt es, dass der Vermieter mir nicht sagen darf, welcher Nachbar sich beschwert hat?

5 Antworten

Ja, das stimmt.

Nö, stimmt nicht. Letzten Endes muss er Beweis antreten, wenn's vor Gericht geht. Dann kommt der Anschuldiger in die Klemme. Wenn sich herausstellt, dass es Verleumdung und falscher Anschuldigung war, könnte er verklagt werden und das wird dann für ihn so richtig teuer.

Du kannst erst mal nichts gegen eine Abmahnung machen, weder streichen lassen noch Widerspruch einlegen.

Sollte der Vermieter Dir allerdings bei einem erneutem Verstoß kündigen, dann müsste bei einer Klage deinerseits den Beweis erbringen, bzw. die Nachbarn müssten dann wohl eine aussage machen.

MfG

johnny

Er darf, muss aber nicht. Du solltest die Anwürfe bestreiten. Die Beweislast liegt beim Vermieter Vor Gericht müsste er mit Zeugen aufwarten, dann wüsstest du, wer dich angeschwärzt hat.

Nein, das stimmt nicht.

Wie sollte sonst wohl geprüft werden können, ob diese Abmahnung zu recht oder Unrecht geschrieben wurde?

zumindest kannst du ihn nicht dazu zwingen es dir zu sagen