Wir haben im Juli vergessen eine Arztrechnung (16€) zu bezahlen. Jetzt (Oktober) möchte eine Anwaltskanzlei von uns zusätzlich 71 € haben, ist das rechtmäßig?

4 Antworten

Hallo,

wann habt ihr die Rechnung + Mahngebühren der PVS in Höhe von 21,- € bezahlt?

Wenn ihr die Rechnung + Mahngebühr bezahlt habt, dann schickt sie an die PVS (nur die Kopie mit kopie des Bankauszuges)!

Das mit dem Anwalt ist ein Inkassounternehmen. Die können nicht pfänden, wenn die Rehnung schon bezahlt worden ist!...

Emmy


Vielen Dank Emmy! Ich habe gerade gelesen, dass die Anwälte anscheinend so heftige Gebühren rechtmäßig einfordern können. Ich fürchte, wir müssen das bezahlen, auch wenn es m.E. unverhältnismäßige Kosten sind.

@AnnaNymos

nein, muss man nicht. Die erste Frage ist, ob ihr im Verzug gewesen seid. Da ihr offenbar keine Mahnung bekommen habt, ist das typischerweise zu verneinen. Und damit ist der Traum des Inkassos bereits geplatzt. Zweites wichtiges Argument: So ein großer Dienstleister wie PVS braucht keine Hilfe eines Inkassobüros.

Wann habt Ihr die 21 überwiesen und wann kam das Anwaltsschreiben

Die 21 € wurden im Mahnschreiben von der Verrechnungstelle mit 5 € Gebühr inkl gefordert ?

Falls ja , es war das wievielte Mahnschreiben

Es ist ein Anwalt  und kein Inkassobüro ?

Herzlichen Dank für die Antwort!!

Es gab ein zweites Mahnschreiben der PVS am 14.09.. Die Forderung des Anwaltsbüros in Höhe von 91,44 € kam am 6.Oktober bei uns an, der Brief ist datiert auf den 2. Oktober. 

Unsere Überweisung haben wir am 4. Oktober gemacht, durch den Tag der deutschen Einheit und dem Wochenende war die Buchung erst am 5.Okt.. 

Wir haben der Kanzlei geschrieben, dass wir den Betrag bereits überwiesen haben und dass sie das prüfen sollen. Danach kam ein Brief der Kanzlei mit dem Wortlaut: 

"...wir haben Ihren Einwand.... geprüft....  Zum Zeitpunkt des Zahlungseinganges vom 05.10. in Höhe von 21,24€ .... befanden Sie sich jedoch bereits, nämlich spätestens seit dem letzten Aufforderungsschreiben der PVS vom 14.09. in Verzug, so dass Sie auch die Kosten unserer Beauftragung .... zu erstatten haben."

Die Kanzlei setzt ihre Forderung so zusammen: 

Hauptforderung: 15,74 €

Mahnkosten (PVS): 5,50 €

1,30 Geschäftsgebühr §13 RVG, Nr 2300 VV RVG: 58,50 €

Postentgeltpauschale §13 RVG, Nr 7002 VV RVG: 11,50 €

Gesamt: 91,44, €, da wir den Betrag ja schon beglichen haben, sollen wir nun 70,20 € zahlen.

Viele Grüße!

@AnnaNymos

Sorry das ich so spät antworte

"...Wir haben der Kanzlei geschrieben, dass wir den Betrag bereits überwiesen haben und dass sie das prüfen sollen..."

Habt Ihr in diesem oder einen anderen Schreiben indirekt bestätigt das am 14.9.ein weiteres Mahn Schreiben der verechnungstelle angekommen ist ?

Falls Nein , dann hättet Ihr aus meiner Sicht gute Karten denn dieses Mahnschreiben vom 14.9 kam ja nicht per Einschreiben


Wann habt ihr die Rechnung denn bezahlt? Hat sich das mit dem Schreiben der Kanzlei überschnitten?

Meines Wissens wird man erstmal min. einmal eher zweimal so abgemahnt, bevor einem ein Schreiben vom Anwalt ins Haus flattert

Ja, das hat sich leider mit dem Anwaltsschreiben überschnitten. Das war genau zum Tag der deutschen Einheit. Der Anwalt argumentiert, dass seine Beauftragung ja schon 14 Tage vorher stattgefunden hat, somit sei sein Rechnungsbetrag zu begleichen.

@AnnaNymos

Also bei "normalen" Mahnungen steht ja: Sollten Sie den Betrag bereits bezahlt haben, ist dieses Schreiben gegenstandslos.... oder sowas in der Art.

Stand sowas nicht in dem Anwaltsschreiben?

Kann sein, dass ihr wirklich in den sauren Apfel beißen müsst.

Der Betrag ist schon hoch. Aber hab schon öfters gehört, das Inkassos oder Anwälte da gleich noch richtig draufschlagen.

@BlackRose10897

Ja, wahrscheinlich hast Du Recht, dass wir zahlen müssen. Der Anwalt hatte auch so eine Gebürenaufstellung (VV.....), die ich gerade auch beim Querlesen im Netz gesehen. Es ist gefühlt nicht verhältnismäßig, das fünffache zu bezahlen, aber wahrscheinlich ist es "rechtmäßig". Kann man eigentlich wegen Beleidigung im Überweisungs-Verwendungszweck belangt werden? ;)))

@AnnaNymos

Der Anwalt kann argumentieren, was er will. Schreib ihm, dass seine Beauftragung ganz grundsätzlich gegen die Schadensminderungspflicht verstößt, weil PVS keine Hilfe eines Inkassos benötigt und dass ihr keine absolut überzogenen Anwaltsgebühren bezahlen werdet. Ich würde sogar so weit gehen, ihm folgendes zu schreiben: "Da Sie hier absichtlich täuschen, dass es eine Einzelfallprüfung und eine Rechtsberatung gegeben hätte, was im Masseninkasso nie stattfindet und nie beauftragt wird, stelle ich in Aussicht, sie bei der Polizei wegen gewerblichen Betrugs anzuzeigen, wenn sie mich nicht in Ruhe lassen."

Es muss zwar nur einmal gemahnt werden, aber diese eine Mahnung können sie nicht einfach mal so weglassen.

@mepeisen

Vielen dank für Deine Antwort. Die PVS hat ja zweimal gemahnt. In dieser Sache haben sie ja Recht uns Mahnkosten zu berechnen. Meinst Du, dass der Anwalt dann auch noch einmal mahnen muss?

Das ist krass hoch. Sprich mal mit dem Arzt, ob da alles seine Richtigkeit hat. 

Danke, ich schätze, der Arzt wird nur mit den Schultern zucken, da er ja keinen Einfluß auf die Verrechnungsstelle hat, d.h. er hat das ja ausgelagert, um damit nichts zu tun zu haben. Ich sehe ja auch ein, dass wir im Zahlungsverzug sind, aber mehr als das Fünffache zu verlangen kommt mir unverhältnismäßig vor.

@AnnaNymos

Das ist schon richtig. Aber wenn ich eine seriöse Firma leite und Leute, die unwesentlich in Zahlungsverzug sind direkt an -überspitzt formuliert- Moskau-Inkasso weiterschicke, dann leidet da schon die Seriosität und Glaubwürdigkeit meines Unternehmens. 

Vielleicht weiß der Arzt gar nichts von den Wucherprämien. Leg ihm einfach mal die Zahlen vor und frag ihn, ob das in seinem Interesse liegt und ob das so seine Richtigkeit hat.