Will ein Gewerbe anmelden trotz Insolvenz. Was muss ich alles beachten?
Ich möchte selbstständig arbeiten, da ich auf dem Arbeitsmarkt mit 48 Jahren nichts bekomme, bin jedoch seit 1.1/2 Jahren in Insolvenz. Was bleibt mir zum Leben und was muss ich alles beachten ?
5 Antworten

Da Du ja nun auch wieder neue Schulden machen "darfst", kannst Du Dich natürlich auch selbständig machen...
Du wirst als Selbständiger Deinen Gewinn ermitteln müssen. Der zählt dann als Einkommen. Und davon bleibt Dir so viel wie bisher.
Details erfährst Du bei Existenzgründerberatungen (IHK z.B. bietet so was oft an) und bei Deinem Insolvenzverwalter.

Bei Gewerbebetrieben, welche nicht Erlaubnispflichtig sind (§34 GewO) sehe ich von Seiten des gewerbe/ordnungsamtes Deiner Kommune kein Problem!
Jedoch solltest Du das unbedingt mit Deinem Insolvenzverwalter abklären, wie er das sieht! Also keine Heimlichkeiten!

Lies dich mal hier ein: http://www.forum-schuldnerberatung.de/forumneu/showthread.php?t=12351
Kurzfassung: Du musst Deine Gläubiger so bedienen, als ob Du ein angemessenes Arbeitsverhältnis eingegangen wärest, was natürlich je nach Arbeitsmarktsituation und Vorgeschichte eine gewisse Grauzone darstellt

Da fragst du lieber deinen Insolvenzbetreuer den Grundbetrag der steht dir zu alles andere musst du abführen

Wäre in Deiner jetzigen Situation nicht ratsam, darurch rutscht Du noch mehr in den Mist. Außerdem, um sich selbstständig zu machen benötigt man Geld.