Wildunfall und Totalschaden - Was zahlt die Versicherung?

8 Antworten

melde den schaden deiner versicherung, die wird den schaden begleichen..

du erhälst den zeitwert für das fahrzeug. +/- % für bestimmte vorhandene positive oder negative einflüsse. - abzüglich des restwertes..

dazu kannst du noch entsprechend einen "nutzungsausfall" geltend machen..

Kaskoversicherung zahlt KEINE Nutzungsausfallentschädigung

@DerHans

das lässt sich so pauschal nicht sagen..

Üblicherweise zahlt die Versicherung den Zeitwert. Den kannst du via Eurotax ermitteln, sofern dein Auto nicht älter als 10 Jahre ist. 

Normalerweise ist bei Vollkaskoversicherungen ein sogenannter Zeitwert Zusatz versichert, der ca. 20% über dem effektiven Zeitwert liegt.

Wildschaden ist TEILKASKO

 habe am Wochenende einen Wildunfall mit einem Wildschwein, vielleicht auch mehreren, gehabt. Eins habe ich auf jeden Fall platt gemacht.

Liest sich fast so, als wenn du Jagd auf Wildschweine gemacht hättest. Deine Ausdrucksweise solltest du bei weiteren Texten hier im Forum überdenken.

Nun zu deiner eigentlichen Frage:

Der Wildschaden wird über die Teilkasko abgedeckt. Bedeutet es gibt keine Rückstufung.  Was im einzelnen bezahlt wird, entscheidet das Gutachten deiner Versicherung und entsprechend auch die Versicherungsbedingungen.

Am sinnvollsten rufst du bei deinem Versicherungsvermittler an und bittest ihn um Hilfe bei der Abwicklung deines Schadens.

Gruß N.U.

Das nächste Wildschwein bring ich dir natürlich vorbei, dann darfst du es vergraben und jeden Tag frische Blumen ans Grab stellen.

@opcforever

Junge, lass es sein, denn in diesem Fall würdest du dich strafbar machen.

@Apolon

Warum? Ein bisschen Wildern ist (zumindest hier in Bayern) doch eher Brauchtumspflege... Aber kauf Dir dann lieber einen gescheiten Schießprügel, mit dem Auto ist das so eine Sauerei ;D

Wildunfall und Totalschaden - Was zahlt die Versicherung? 

Falls dies ein Totalschaden ist (Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert): Unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Zustand, Laufleistung, Sonderausstattung und aller wertbeeinflussenden Faktoren sowie der örtlichen Marktlage wird der Wiederbeschaffungswert ermittelt.
Der Restwert (Schrottwert) wird bei der Abrechnung/Auszahlung in Abzug gebracht.

Gruß siola55

Hi,

erstmal schön, dass dir nichts passiert ist! :)

Zu deiner Frage: 

Das sollte in deinen Unterlagen von der Versicherung stehen, wie dort ein Wildunfall gehandhabt wird. Das ist von Versicherung zu Versicherung und dann auch noch in der Versicherungsart unterschiedlich.

Beispiel: Bei meiner Vollkasko Comfort wäre so ein Schaden mit dem Kaufpreis für 6 Monate abgesichert. Mit dem Vollkasko Premium wäre ich 12 Monate abgesichert. 

Wie das nun bei deiner Versicherung ist, musst du in deinem Vertrag einmal nachschauen. Ich kenne leider deine Versicherung nicht.

Gruß

Hierbei ist die Teilkasko involviert.