Wildunfall über Teilkasko oder Vollkaskoversicherung?

11 Antworten

Hallo boss99,

erstmal gut, dass dir bei dem Unfall nichts passiert ist.

Grundsätzlich ist der Zusammenstoß mit Haarwild (falls vereinbart auch mit allen Tieren) Bestandteil der Teilkaskoversicherung.

Ohne den Zusammenstoß liegt daher zunächst kein Versicherungsfall nach den Versicherungsbedingungen vor.

Eine Regulierung kann aber unter Umständen dennoch über die Teilkasko erfolgen.

Wenn der Versicherungsfall unmittelbar bevor stand - nicht nur bei Eintritt des Versicherungsfalles - können Aufwendungen des Versicherungsnehmers zur Abwehr oder Minderung des Schadens erstattet werden.

Der Regulierung bedarf es besonderer Voraussetzungen, die du mit deiner Versicherung erörtern solltest.

Der Bericht der Polizei ist da schon mal hilfreich.

Wenn alles soweit plausibel ist, kann der Schaden in der Regel über die Teilkaskoversicherung reguliert werden, eine Hochstufung würde dann nicht stattfinden.

Ich hoffe, das ich dir helfen konnte.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende

Jascha vom DEVK-Team

das wird wohl über die Vollkasko laufen. Dass man einem Reh ausgewichen ist, kennen die  Versicherungen zur Genüge. 

Haare können nicht nachgewiesen werden, er hat kein Kontakt stattgefunden. https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/903/ausweichen-vor-wild-bei-unfall-zahlt-versicherung/

kommt immer auf die Einzelsituation an, Ausweichen ist mit vielen Gefahren verbunden - Vollbremsung und draufhalten

Käse. Da wird immer erst TK verwendet. Erst wenn sich die Versicherung quer stellt muss man da andere Maßnahmen treffen.

Generell sind auch Schäden beim Verhindern von einem Wildunfall in der TK versichert.

@qugart

Wenn man in den Graben gefahren ist, reicht es EBEN NICHT, zu BEHAUPTEN, dass man einem Reh ausgewichen ist.

Hey boss99,

dieser Schadenfall nennt sich versicherungstechnisch ein "berührungsloser Wildschadenunfall" und ist über die Teilkaskoversicherung unverzüglich dem Versicherer zu melden! Hierüber gibt es Urteile wie folgt:

www.kanzlei-weinhold.de/blog/beruhrungsloser-wildunfall-teilkaskoschaden-ohne-zeugen/

Dass du die Polizei verständigt hast und somit eine Wildunfallbescheinigung vorlegen kannst beim Versicherer ist schon mal positiv für dich ;-)

Ob der Schaden dann als Teilkaskoschaden abgerechnet und damit keine Rückstufung erfolgt zum nächsten 1.1., dies hängt nun vom Schadenbearbeiter deiner Versicherung ab!

Gruß siola55

PS: Hatte im Nov. letzten Jahres auch einen "berührungslosen Wildschadenunfall" durch Ausweichen von einem Fuchs, welcher zu meinen Gunsten vom Versicherer als Teilkaskoschaden (Totalschaden!) abgerechnet u. vergütet wurde ;-)

Teilkasko, keine Hochstufung. Sofern das Fahrzeug in Bewegung war und das Wild nicht tot auf der Straße lag.

Wenn dem so war, dann ist es ein Vollkaskoschaden und es erfolgt eine Hochstufung nach regulierung.

Beweise müssen schon her, so lese ich die Urteile. Und die sind ja zu finden, denn solche Tiere hinterlassen neben der Straße ja diverse Spuren und somit: Viel Glück.