Wieviele Tage durchgehend darf man im Altenheim gesetzlich durcharbeiten?

7 Antworten

Mir ist nicht ganz klar wie deine Frage ist. Du hast ein Arbeitsvertrag, dazu gibts einen Tarifvertrag. Kommt sicher auch auf die Einrichtung an. Vielleicht sind ja hier betroffene, die mehr dazu schreiben können. LG Lotusblume

Indy72  08.07.2007, 17:16

Ja, Lotusblume, Tarifverträge sind eine schöne Sache, aber viele größere Altenheime haben ziemlich Arbitskräftefeindlich Tarife, viele sind jedoch wg. Outsourcing und eigener Zeiarbitsfirmen fein raus!

Lotusblume12  08.07.2007, 17:36
@Indy72

und immer weniger sind organisiert und wundern sich, dass sie nicht mehr davon profitieren, dass andere sich mit ihrer Gewerkschaft einsetzen. Da muss wohl mal ein Nachdenken einsetzen, die Zeiten sind vorbei, wo sich viele auf andere verlassen können. Nur gemeinsam sind wir stark, auch wenn es denn einen Mitgliedsbeitrag bei ihren jeweiligen Gewerkschaften kostet. LG Lotusblume

im pflegebereich gibt es einmal die 5 tage woche: d.h. 5 tage arbeiten und 2 tage frei od. 10 tage arbeiten je 8,5 std. und 2 tage frei. dann die 5,5 std. woche: 5 volle dienste und einen halben dienst und 2 tage frei od. 11 tage dienst und 2 tage frei und dann gibt es noch die 6 tage woche: 6 tage arbeiten und 2 tage frei oder 12 tage arbeiten und 2 tage frei arbeitszeit pro tag 7,15. ( so arbeite ich ) 13 tage und mehr sind gesetzlich verboten egal ob es nach tarif geht oder nicht.

Wenn man im Altenheim 12 Tage am Stück arbeitet seht einem 1 Rolltag zu. Das heist 1 tag zusätzlich frei. Ansonsten ist es 5 Tage Woche. Wenn Wochenende gearbeitet wird muß 2 Tage in der Woche frei gegeben werden.

also ich kenne genügend Mitmenschen, die in der Altenpflege tätig sind, die haben ihr Wochenarbeitszeitsoll, was auch das We mit einschließt und haben dafür einen Tag in der Woche frei bzw. aller 14 Tage das WE

Ganz einfach mal die Stunden des Arbeitsvertrages mit den tatsächlichen Vergleichen und dann Rückschlüsse ziehen und evtl. eine Aussprache anstreben

Erkundige dich unverbindlich bei ver.di oder bei deinem betriebsrat -falls vorhanden