Wieviele Tage darf ich hintereinander arbeiten als auszubildender und ab wann darf ich ein tag Pause haben?

2 Antworten

Minderjährig

Minderjährige Azubis dürfen maximal 40 Stunden wöchentlich und acht
Stunden täglich arbeiten. Sie dürfen an einzelnen Tagen auch bis zu 8,5
Stunden beschäftigt werden, aber nur, wenn sie an einem anderen Tag der
Woche entsprechend weniger arbeiten.

Seine Pause muss der Azubi spätestens nach 4,5 Stunden Arbeitszeit
bekommen. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis sechs Stunden haben
Minderjährige Anspruch auf eine halbe Stunde Pause. Bei einer
Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden haben Minderjährige Anspruch auf
eine Stunde Pause.

Minderjährige dürfen nur an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Die beiden
Ruhetage in der Woche sollten nach Möglichkeit aufeinander folgen.

Minderjährige dürfen am Samstag und am Sonntag nicht arbeiten. Es gibt
aber Ausnahmen. Wenn Minderjährige am Samstag oder Sonntag arbeiten,
steht ihnen in der selben Woche ein Ersatzruhetag zu.

Volljährig

Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche
beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die
Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden
wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im
Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird.

Seine Pause muss der Azubi spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit bekommen.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden haben Volljährige Anspruch auf eine halbe Stunde Pause.

Der Samstag ist laut Arbeitszeitgesetz ein ganz normaler Arbeitstag für
Volljährige. Sie müssen am Samstag arbeiten, wenn nicht in einem
Tarifvertrag oder ihrem Ausbildungsvertrag etwas anderes steht. An
Sonntagen und Feiertagen müssen Volljährige nicht arbeiten, allerdings
gibt es hier viele Ausnahmen. Wenn Volljährige am Sonntag oder einem
Feiertag arbeiten, steht ihnen ein Ersatzruhetag zu. Bei Arbeit an einem
Sonntag müssen sie innerhalb von zwei Wochen einen anderen Tag frei
bekommen. Bei Arbeit an einem Feiertag müssen sie innerhalb von acht
Wochen an einem anderen Tag frei bekommen.

remscheid1 
Fragesteller
 04.03.2016, 08:26

Ich War letztes we meinen Trainerschein machen Freitag bis Sonntag 10-16 Uhr Montag schule 7 std und von Dienstag bis Samstag arbeiten. Jetzt ist eine krank geworden und ICH soll Sonntag auch noch arbeiten und Montag habe ich dann wieder schule und darauf das we soll ich wieder arbeiten das heisst ich bin 3 Wochen durchgehend beschäftigt weil ich am 19. Das we wieder Trainerschein schule habe. Ich meinte zu denen jetzt muss ich 3 Wochen durch machen ? Die meinten ja weil ich 62 std im minus bin ist das erlaubt 

Thirteeen  04.10.2018, 17:44
@remscheid1

Nein, ist nicht erlaubt. Auch wenn du durch Überstunden dein Minus abarbeiten musst, dürfen die gesetzlichen Vorgaben nicht unterwandert werden.

Aber 62 Stunden ist schon ziemlich viel. Du bist anscheinend kein mustergültiger Azubi.

Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Der Rest steht im Link.http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html