Wie viele Stunden muss ich Arbeiten um Teilzeit angestellt zu bleiben?

7 Antworten

Teilzeit ist alles, was weniger als Vollzeit ist. Auch bei einem Minijob spricht man von einer Teilzeitbeschäftigung. Es gibt dafür keine gesetzlich vorgeschriebene Definition. Insbesondere keine die besagt, dass dieser Begriff nur sv-pflichtigen Beschäftigungsverhältnissen vorbehalten wäre.

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz geht allerdings von 15 h/Wo aus wenn es darum geht, dass ein ArbN Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung gelten machen will. Darunter soll der ArbG regelmäßig nicht verpflichtet werden können, die Beschäftigung genehmigen zu müssen. Von dieser Wochenarbeitszeit kannst du also ausgehen. Alles, was darüber hinaus geht, wäre dann Vereinbarungssache zwischen ArbG und ArbN.

Der sozialversicherungspflichtige Teilzeitjob beginnt bei 451 €.

Die Stundenzahl spielt dabei keine Rolle.

Aber wer arbeitet für 6 € die Stunde und hat dabei noch Abzüge ?

Verzweifelte Menschen machen das wohl leider. Vielen dank für deine Antwort. Ich bin mir allerdings immernoch unsicher was nun stimmt und was nicht.

@Eichhoernchen90

Du mußt nur soviele Stunden arbeiten, weil du sowenig Geld kriegst.

Für die Sozialversicherung ist nur maßgeblich, dass du mehr als 450 € verdienst.

http://www.nebenjobs.info/midijob - (statt 400 / 800 € jetzt 450 / 850 €)

Kannst Du mal genauer beschreiben, wieso es Dir nicht möglich ist, etwas mehr zu arbeiten bzw. wieviel Du mehr arbeiten musst?

Ich arbeite 20 h/Woche also 4 h/Tag und würde gerne mehr arbeiten.

Wenn Dein AG Dich sozielaversicherungspflichtig angemeldet hat, hast Du doch sicher auch einen gültigen Arbeitsvertrag darüber. Den kann er nicht einfach einseitig wieder ändern.

Danke für deine Antwort, ich habe etwas bei den Kommentaren hinzugefügt.

es gibt seit einer grundlegenden änderung bei minijobs (max. 450 mtl.) keine maximale stundenzahl der wöchentlichen arbeitszeit mehr; theoretisch kannst du vollzeit arbeiten (ab 35 std./woche) hast aber rechnerisch dann einen stundenlohn, der schon ins unmoralische wandert.

in erster line gelten die vereinbarungen zwischen arbeitgeber und arbeitnehmer über arbeitszeit und entgelt. einseitige veränderungen zulasten des arbeitnehmers durch den chef sind unzulässig, erfolgen aber in der regel mangels widerspruch (aus angst um den job) des arbeitnehmers nicht.

Als groben Richtwert für die Teilzeitarbeit gilt in vielen Betrieben 25 - 30 Stunden/Woche.

Wenn man nur mal grob deine jetzige Arbeitsleistung pro Woche durchrechnet erlangst du nicht mal annähernd die 400 Euro Grenze. Der sozialversicherungspflichtige Job beginnt aber erst ab einer höheren Grenze.