Wieviele Meter darf man auf seinem eigenen Grundstück tief buddeln?

4 Antworten

Sorry, dass ich das sagen muss, aber die Frage ist ja gewesen, wie tief man budeln darf... Dies ist in Deutschland, wie alles andere auch, gesetzlich geregelt.

Jeder Regierungsbezirk regelt das selber. Dabei spielen Wasserschutz und geologische Eigenarten eine Rolle. In Köln z.B. bekommt man für eine geothermische Bohrung problemlos gerade so 25-35 Meter genehmigt. Wenn Dein Haus ausgerechnet über einer U-Bahn Linie gebaut wurde, liegt es auf der Hand, dass 0 Meter genehmigt werden.

Wasserschutzgebiete sind ganz kritisch, da darf man meist nur bis zur ersten wasserführenden Schicht bohren, wie tief die liegt wird mit einem geologischen Gutachten ermittelt. Die zweite wasserführende Schicht steht sozusagen unter Schutz.

Oder in Gebieten mit ehemals intensivem Bergbau gibt es auch Sonderregeln.

Und überall, wo es keine besonderen Regeln gibt, darf allgemein ohne Sondergenehmigung bis maximal 100 Meter abgeteuft (gebohrt) werden. Da die vom Amt durchaus kommen können und mit einer Schnur loten, wie tief es wirklich ist, wird aus Sicherheitsgründen fast immer nur 98 Meter gebohrt, weil sonst wird es teuer.

Und so nebenbei, weder alles unter, noch alles über deinem Grundstück gehört Dir. Flugzeuge fliegen über dein Haus ohne Dich zu fragen, im Rheinland schürfen Sie Kohle unter deinem Haus, auch ohne Dich zu fragen...

sorry aber das kann nicht sein! Wer ein Grundstück besitzt, dem gehört auch alles was darunter liegt! Wenn also darunter eine U-bahn sein sollte, müßte dies als Recht im Grundbuch eingetragen sein. In diesem Fall wäre das Grundstück aber fast unverkäuflich und so gut wie nichts wert!!! Sollte die Ubahn erst später errichtet werden, ist die Zustimmung des Besitzer notwendig, sowie eine angemessene Entschädigung.

@Mismid

Wegen der U-Bahn gibt es vielleicht nur eine Entschädigung wegen Lärm und Erschütterungen; machen kann man dagegen nichts.

Also: Wenn die Frage ernst gemeint ist, muss die Antwort lauten: man darf so tief graben, das Vorschriften anderer Gesetze nicht verletzt werden. Diese können sein: Wasserrecht, Denkmalschutzrecht (Archäologie), Bergrecht, Privatrecht (wenn das Nachbargrundstück in die Baugrube rutscht), öffentliches Baurecht (wozu wird gebuddelt?), evtl. Rechte aus schon bestehenden Leitungen, Tunneln etc. Damit ist in jedem Fall eine unterschiedliche Tiefe zulässig. Die "hilfreichste Antwort" ist Blödsinn.

wenn die "hilfreichste Antwort" dir sagt, dein Grundstück reicht bis zum Erdmittelpunkt, möchte ich dir noch sagen, dass auch nach oben keine Grenzen gesetzt sind. Das heißt, über dir endet dein Grundstück im unendlichen Weltraum. Es muss nun auch jeder nachfragen, ob er dein Grundstück überfliegen darf, ist doch klar. Bloß mit der Begehung wird es ein bißchen schwierig, aber macht nichts, es ist doch dein Eigentum. ;-))

Also nehmt von der Lufthansa Mautgebühren!!

so tief, daß der Nachbar nicht gefährdet wird

Der Nachbar wohnt ja neben mir und nicht unter mir ;-)

@Treborlrak

ja, darum sagte ich es ja!!! Durch das Graben kann es zu Erdrutschen führen, je steiler und tiefer man gräbt! Irgendwann stößt man auch auf Grundwasser, das man abpumpen muß um weiter graben zu können. Durch das ständig Abpumpen werden Feinteile des Nachbargrundstückes herausgeschwemmt und es kommt zu Absackungen