wieviele einfahrten darf ich haben, wenn ich nur das geh und fahrtrecht zu meinem grundstück habe!?

4 Antworten

Das kommt auf die Länge der Grenze zwischen Eurem Grundstück und dem Zufahrtsweg an.

Liegt der Weg z.B. entlang Eures Grundstücks, dann dürft Ihr auch an beliebiger Stelle die Grenze überfahren. Eine Behinderung (Zaun / Parkplatz) ist nicht erlaubt, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Endet der Zufahrtsweg aber z.B. genau senkrecht an Eurem Grundstück, dann dürft Ihr auch nur über die vorhandene Breite des Weges die Zufahrt nutzen.

xkarina1979x 
Fragesteller
 22.06.2017, 10:24

die privatstraße verläuft waagrecht an unserem grundstück vorbei und endet mit unserem grundstück (sackgasse)  und das ende dieser sackgasse soll nun als parkplätze ausgezeichnet werden. im bauantrag (den alle parteien der privatstraße unterzeichnet haben wäre aber genau das ende dieser straße unsere einfahrt. 

xkarina1979x 
Fragesteller
 22.06.2017, 11:14

_-___________

---------------------privatstraße

unser grundstück      hier kurve zum grundstück hinführend

surbahar53  22.06.2017, 13:59
@xkarina1979x

Ein Weg- und Fahrtrecht wird meist im Rahmen eines Notarvertrages vereinbart. Wenn dort nichts spezielles vereinbart ist, könnte Ihr Eurer Wegerecht an einer beliebiger Stelle entlang der Grenze ausüben, d.h. an beliebiger Stelle auf Eurer Grundstück fahren. Keiner darf Euch daran hindern.

Und dann ein weiterer Punkt.  Ein (übliches) Weg- und Fahrtrecht schliesst die Möglichkeit zu parken aus. Das muss im Vertrag NICHT extra erwähnt werden. Mit anderen Worten: auf der gesamten Fläche, für die ein Weg- und Fahrtrecht gewährt wurde, darf niemand parken.

Dazu müsste erst der Vertrag geändert werden. An Eurer Stelle würde ich einer solchen Änderung nicht zustimmen.

xkarina1979x 
Fragesteller
 23.06.2017, 10:38
@surbahar53

das grundstück ist ja in einer sackgasse und das ende wollen die als parplatz nutzen. sie behaupten wir müssen am anfang unseres grundstückes rein fahren um dann in unsere garage (geplant noch nicht gebaut) zu kommen. da die abstände aber nur 6m sind und unser grundstück nach einer kurve kommt, funktioniert das so nicht. sie machen die ganze zeit vorschläge wie wir unsere garage-carport bauen sollen damit sie ihre parkplätze machen können. wir wollen natürlich keinen ärger haben und versuchen das iwi hin zu bekommen bzw umzuplanen das es für alle passt aber iwi haben wir das gefühl nur deren lösung ist zufrieden stlelend. eine andere sache ist, wenn die autos stehen und es brennt, kann die feuerwehr nicht vor unser grundstück fahren. wie ist denn da die rechtliche lage? 

surbahar53  23.06.2017, 11:14
@xkarina1979x

Ihr macht die Sache zu kompliziert, und aus der Ferne ist es schwierig, die Lage richtig einzuschätzen. Ich kenne ja nicht mal Euren Vertragstext. Ich empfehle den Rat eines Anwalts mit dem Fachgebiet Wegerecht / Nachbarschaftsrecht einzuholen.

1) Ein Weg- und Fahrtrecht bezieht sich entweder auf eine komplette Flurnummer oder Teile davon. Sind es nur Teile davon, müssen diese flächenmässig im Vertrag klar ausgewiesen worden sein (hoffe ich doch).

2) Das Weg- und Fahrtrecht gilt dann auf der GESAMTEN berechtigten Fläche. Eine Reduzierung der Fläche, weil der Besitzer Parkplätze errichten will, ist nur nach einer Änderung des Weg- und Fahrtrechts möglich, weil es Eurer jetziges Recht einschränkt.

3) Auf der GESAMTEN berechtigten Fläche darf niemand parken, auch nicht der Besitzer oder dessen Anlieger.

Ich verstehe, dass Ihr mit den Nachbarn ein gutes Verhältnis haben wollt, aber rate von Zugeständnissen ab. Wenn überhaupt Zugeständnisse, dann erst nach dem Rat eines Anwaltes. Bei einer Änderung des Fahrtrechts müssen unbedingt folgende Punkte geklärt werden

- wer ist zuständig für die Instandhaltung / Instandsetzung der
Privatstrasse ?

- wer ist für die Verkehrsicherungspflicht der Strasse verantwortlich, das betrifft z.B. die Beleuchtung bei Nacht und die Schneeräumung. Wer muss Schnee räumen ? Wo wird der Schnee gelagert ?

- wer ist haftbar zu machen, wenn ein Fussgänger / Fahrer auf dem Weg zu Schaden kommt ?

  • welche Fahrzeuge dürfen durchfahren und dann hinten parken ? (LKW, PKW, Motorrad, Wohnmobile, Campingfahrzeuge ?). Zu welchen Zeiten ? Tag und Nacht ?

Ich würde dem niemals zustimmen. Das Leben ist kein Wunschkonzert.

deine nachbarn dürfen so wenig wie möglich durch euer wegerecht eingeschränkt werden...ein großer LKW (Feuerwehrfahrzeug), sollte euch aber immer erreichen können...

xkarina1979x 
Fragesteller
 22.06.2017, 10:13

wenn die, die parkplätze so machen wir geplant, kommen wir nicht mal vernünftig in unsere einfahrt rein! 3 m breit und dann noch kurvig. 

lasst Euch doch vorab anwaltlich beraten - dann wisst Ihr beim Gespräch (besser) über Eure und deren Rechte / Pflichten Bescheid
so kommt es u.a. darauf an wie/wo das Geh-&Fahrtrecht geregelt ist zB https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/wegerecht

eine Einfahrt, weil du die auch als Eingang benutzen kannst

Sachse63  21.06.2017, 16:04

Nachbarschaftsrecht ist aber kompliziert, nimm dir vor dem Gespräch oder zum Gespräch einen Anwalt

xkarina1979x 
Fragesteller
 22.06.2017, 10:12

aber im bauantrag ist eine einfahrt und daneben ein stellplatz genehmigt worden. 

genau das ist unser problem. anwalt können wir uns momentan nicht leisten bzw. wollen wir erstmal das gespräch abwarten... wollte nur eben vorab ein wenig infos was unsere rechte sind. 

xkarina1979x 
Fragesteller
 22.06.2017, 10:38

wie breit dürfen wir die einfahrt machen da es sehr winkelig ist zum rein fahren