Wieviele Buchstaben muss eine Unterschrift haben

16 Antworten

Die Unterschrift muss nicht einmal lesbar sein, daher gibt es auch keine Vorschriften wieviele Buchstaben enthalten sein müssen. Mit Vornamen muss man übrigens auch nicht unterschreiben.

Es reicht, wenn man erahnen kann, dass es sich um Buchstaben eines Namens handeln soll. Allerdings reicht es nicht, wenn man lediglich mit den Anfangsbuchstaben oder einem Kürzel unterschreibt (Minimum 3 Buchstaben). Wichtig ist, dass die Unterschrift individuell und charakteristisch ist.

Denn merke:

Eine Unterschrift ist nicht zum Lesen da, sondern zum Vergleichen.

All diese Sachen stehen übrigens nicht in einem Gesetz sondern haben sich im Laufe der Zeit durch Gerichtsurteile entwickelt (darunter auch Urteile des Bundesgerichthofes).

Deine Unterschrift ist (D)ein handschriftliches Kunstwerk - daher unterliegt es den künstlerischen Freiheiten des Künstlers (also Dir) und da Du es relativ unfälschbar haben willst, achtest Du auf eine Einzigartigkeit Deiner Unterschrift, mehr nicht!

Drei lesbare Buchstaben reichen aus, um eine rechtswirksame Unterschrift zu leisten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az: 17 U 166/04). http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift

eine Unterschirft ist deine persönliche Signatur, ob du deinen Namen ausschreibst oder nur die Anfangsbuchstaben oder ein Kürzel verwendest ist egal. Es sollte nur immer gleich bleiben :P

Hallo, die ersten 4 Buchstaben meines Nachnamen sind Kiss..., kann ich so auch unterschreiben oder muss der Rest dazu?