Wieviel wird meinen Eltern abgezogen,wenn ich arbeite und sie Arbeitslosengeld beziehen?

7 Antworten

Wenn du keine Ahnung hast, solltest du auch keine Regelungen negativ kommentieren, die es gar nicht gibt... :-/

Also nicht so großkotzig herumnölen, sondern erstmal informieren....

Wenn du bei deinen Eltern lebst aber selber deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst, dann fällst du in der Tat aus der Bedarfsgemeinschaft mit deinen Eltern final heraus.

Weiter hast du dann keinerlei Ansprüche mehr auf ALG 2.

Deinen Eltern wird aber auch nicht ihr ALG 2-Anspruch gekürzt. Ihr bildet ja keine Bedarfsgemeinschaft mehr. Lediglich dein Mietanteil, den anscheindend bisher ebenfalls das JC bezahlt hat, musst du nun selber finanzieren.

Du hast also überhaupt keine Abzüge!

Aber immer erstmal meckern und das Maul aufreißen... :-/

Du bildest ab deinem 25 Lebensjahr deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) und stellst mit deinen Eltern eine HG - ( Haushaltsgemeinschaft ) dar !

In dieser bist du als Kind und warst es auch vorher nicht,zum Unterhalt verpflichtet. Wenn du es also nicht freiwillig machen möchtest,dann zahlst du von deinem Einkommen nur 1 / 3 der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) das ist dein Kopfanteil.

Der Rest von deinem Nettoeinkommen gehört dir und deine Eltern bekommen ihre bisherigen Leistungen weiter gezahlt,nur für dich gibt es dann nichts mehr.

Ich meine bis 250 darfst du alles behalten, und von jedem weiteren Euro werden dir 80 cent abgezogen. Bin mir da aber nicht sicher. Es stimmt aber schon das einem nicht viel bleibt wenn die Eltern ALG bekommen. Hoffe konnte helfen.

Nein. Konntest du nicht, weil du überhaupt gar keine Ahnung hast. :-/

@Atzec

Stimmt ich hab von dem Thema keine Ahnung, habe aber mal etwas in die Richtung gehört, deswegen meine Antwort.

Du gehörst doch gar nicht zu deren Bedarfsgemeinschaft, somit mußt du auch nichts abgeben. Allerdings kannst du auch ausziehen, dann mußt du diese Angst nicht mehr haben.

Wenn du jetzt bereits als eigene Bedarfsgemeinschaft giltst, ändert sich für deine Eltern nichts. Du zahlst weiterhin deinen Anteil zu den Wohnkosten und kommst für deinen Lebensunterhalt selbst auf.