Wieviel verdient man nach TVöD?

6 Antworten

Die Eingruppierung im öffentlichen Dienst ist eine Wissenschaft für sich.

Grundlage dafür ist im Bereich des Bundes der "Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund)", den es hier zum Download gibt: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/oeffentlicher-dienst/tvoed/entgeltordnung-tvoed-bund/entgeltordnung-tvoed-bund-node.html

Das gesamte Dokument hat nur einen Umfang von etwas mehr als 300 Seiten. Interessant dürfte dabei aber hier vor allem Anlage 1, Teil III, Abschnit 24 (ab Seite 121) sein: "Beschäftigte in der Informationstechnik".

Anrufen und fragen, wäre eine Möglichkeit.

Ingenieur möglich ab E10 bis E12, E 13 verlangt meistens bereits Führungskraft, darüber hinaus nur als Ingenieur/ Universität, und dann auch nicht mehr im Abschnitt 24 der Entgeltordnung.

Wobei du in dem Bereich stark auf die ausgeschriebene Tätigkeit achten musst, ob du auch tatsächlich im Abschnitt 24 angesiedelt wirst.

Das ist davon abhängig, für welche Entgeltstufe die Stelle ausgeschrieben ist und im Zweifelsfall noch von der Berufserfahrung des Bewerbers.

Das steht ebenfalls im Tarifvertrag, wie die Einstufungen vorzunehmen sind.

Das kannst nur du wissen. Dafür gibt es keinen Regelfall. Das musst du im Vertrag vereinbaren.

doch bei Tarifverträgen wird man an Hand der Berufserfahrung und des Berufsabschluss genau einsortiert und kann schon im voraus planen wie viel man verdienen wird. Knackpunkt ist leider, dass es dort eben keine Verhandlungsbasis gibt.

@yamat501

Ganz sicher nicht. Die Eingruppierung ist gerade bei Einstellung genau wie die Erfahrungsstufen verhandelbar. Die Einstufung ist nämlich eine individuelle Entscheidung des Arbeitgebers, begrenzt lediglich durch den Stellenplan.

@yamat501

Das sind Orientierungen. Auch der Öffentliche Dienst steht in Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern. Und selbstverständlich hat der Arbeitgeber Gestaltungsmöglichkeiten. Auch Sparkassen zahlen nach den TÖVD. Das sind selbstständige Wirtschaftsunternehmen. Die lassen sich doch nicht die Personalentscheidungen aus der Hand nehmen.

Ich habe es auch bei einer Kommune erlebt, die einen Werkstattleiter für die Feuerwehr gesucht haben. Die haben reichlich rumgeschoben, um ihren Wunschkandidat zu bekommen. Außerdem kann mit Zulagen gearbeitet werden.

@archibaldesel

Also ich kenne keine Bank oder Sparkasse die mit diesem Tarifsystem arbeitet aber okay das lasse ich noch so stehen, da ich mich im Bankwesen nicht so wirklich auskenne.

Die Gestaltungsmöglichkeiten hat der AG nur solange er die Bezahlung an diesem Tarif anlehnt und nicht staatlich ist. Bei staatlichen Stellen wirst du gemäß solcher Tabellen klassifiziert. Das BKA ist da das beste Bsp. wobei die eher nach der Besoldung für Beamte gehen aber das ist atm relativ egal die sind sich recht ähnlich.

In wie fern zusätzliche Prämien fließen können müsste ich jetzt bei staatlichen Instanzen lügen, im privaten wirtschaftlichen Bereich können diese durchaus Vorkommen, sind aber bei weitem kein Muss.

@archibaldesel

nö, das sind keine Orientierungen. Papier ist zwar geduldig und es ist ein Unterschied, ob ich im TVöD in Kaiserslautern oder in Hamburg einstelle, aber innerhalb der einstellenden Behörde maximal in der Erfahrungsstufe verhandelbar.

Mit Zulagen kann ich nur unter bestimmten Voraussetzungen handeln. (= Personalbindung), bedeutet aber ich muss zunächst ein bestehendes Arbeitsverhältnis besitzen. Pokere ich zu hoch: werde ich nicht eingestellt.