Wieviel Tage Urlaub muss man nehmen, wenn man auf Montage von Montag bis Donnerstag ist

5 Antworten

Schau in Deinen Arbeitsvertrag - wenn dort eine 5-Tage-Woche vereinbart wurde, muss Du auch 5 Tage für eine Woche Urlaub abziehen. Leider weiß ich grad nicht, wie der Feiertag anzurechnen ist. Aber sicher wird sich dazu auch noch jemand melden.

Im Arbeitsvertrag steht eine 40 Stunrden Woche und die 2 Feiertage wurden nicht bezahlt , weil sie ja auf einen Freitag fielen , mit der Begründung das man da ja zu Hause war, obwohl man ihn rausgearbeitet hat.

@stuman2

Ich folgere daraus das Du jeden Kranktag, jeden Urlaubstag, jeden Feiertag der auf einen Arbeitstag fällt auch mit 10 Stunden bezahlt bekommst!

Wirst Du Freitags krank dann ist das Deine Sache, wie bei den Feiertagen......

@Maximilian112

@stuman2 - ich rate Dir, dass Du mit Deinem Arbeitsvertrag wirklich mal zu einem Fachmann gehst und Dir den genau erklären lässt!

Hier sind zwar wirklich gute Antworten dabei, allerdings glaube ich nicht, dass das mit Deinem Vertrag und der Absprache in Deiner Firma, wie Du/ihr an den Montage-Tagen Mo-Do arbeitet, in Einklang zu bringen ist!

Bei einer 40 Stunden Woche hast Du eine Vollzeit-Stelle und entsprechend bekommst Du dann auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw, eben auch an Feiertagen! Du hast sicher keinen Arbeitsvertrag bei dem Du nach Stundenlohn ausschließlich an den Arbeitstagen Montag bis Donnerstag bezahlt wirst! Oder?

Ich befürchte Dein Chef macht es sich hier sehr einfach und führt Euch an der Nase herum. Wenn Ihr bereits von Montag bis Donnerstag Eure Stunden eingearbeitet habt und Freitag ein Feiertag ist, macht der Chef einen guten Schnitt!

Lass Dich beraten! Alles Gute

Also von Mo bis Do sind für mich 4 Tage.

Da nur an diesen Tagen gearbeitet wird ist auch nur dann Urlaub zu nehmen. Urlaub stundenweise, also jeden Tag noch zwei Stunden für Freitag aufheben, gibt es nicht.

Mit den Feiertagen hat sich der AG auch dementsprechend positioniert das die Woche nur aus Mo-Do besteht. Ansonsten wäre ja am Freitag Geld geflossen bzw jeden Tag hätten zwei Stunden doppelt bezahlt werden müssen.

Dein AG kann es sich ja noch aussuchen: Entweder die Feiertage bezahlen oder die Urlaubsrechnung so wie ich sage.

(Wenn Du nur einen Tag Urlaub nimmst wie will der AG das rechnen?? Denn Du hast ja den ganzen Tag Urlaub, also 10 Stunden!)

Ich glaube, Du solltest Dich eher an der Antwort von @Hexle orientieren. Ich hab hier auch einiges zusammen gewürfelt. Sorry.

Aber das 10 Stunden bei Krank bzw Feiertag bezahlt werden müssen ist schon richtig. Also wenn das Ganze am zB Dienstag stattfindet.

@Maximilian112
Aber das 10 Stunden bei Krank bzw Feiertag bezahlt werden müssen ist schon richtig. Also wenn das Ganze am zB Dienstag stattfindet.

Da stimme ich Dir zu, Entgeltausfallprinzip

das hängt ein wenig von deinem Vertrag und der Anzahl der Urlaubstage ab. Laut Arbeitszeitgestz hast du einen Mindestanspruch auf 4 Wochen Urlaub. Es soll ja noch Leute geben, die eine 6 Tage Woche haben, die haben also Anspruch auf 24 Tage Urlaub, bei 5 Tagewoche also mindestens 20. Solltest du also einen Anspruch von 20 Tagen im Jahr haben, wirst du wohl 5 Tage Urlaub für eine Woche nehmen müssen. Es sei denn in deinem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag steht etwas anderes. Sollte dein Betrieb zum Bauhauptgewerbe zählen ( also Urlaubsgeldabrechnung über SoKa) dann sowieso. Anders sehe ich das allerdings mit den Feiertagen, die auf einen Freitag fallen, die müsste dir der Betrieb eigentlich zahlen, es sei denn er bezahlt dir für Feiertage, die nicht auf einen Freitag fallen die 10 Stunden.....da würde ich mich mal beraten lassen

Du wirfst hier zwei Dinge zusammen. Das eine ist das Entgeltfortzahlungsgesetz und das andere das Bundesurlaubsgesetz.

Du hast 40 Wochenstunden die Du in vier Tagen (Mo - Do) erbringst. Am Freitag arbeitest Du nicht, folglich bekommst Du für Freitag auch keine Entgeltfortzahlung bei Feiertagen. Da wird nach dem Entgeltausfallprinzip gezahlt. Die Arbeit die geplant ist muss bezahlt werden, ist keine Arbeit geplant gibt es nichts. Sonst hättest Du ja durch den Feiertag Überstunden und das wäre nicht gerechtfertigt.

Beim Urlaub kommt es darauf an was zum Urlaub im Arbeitsvertrag steht. Wenn dort steht, dass Du 5 Arbeitstage/Woche hast, musst Du auch 5 Urlaubstage für eine Woche frei einsetzen. Wird Urlaub auf Werktage bezogen, musst Du 6 Tage für eine freie Woche nehmen. Wichtig ist hier nur, wieviele Urlaubstage Du bekommst, da das Bundesurlaubsgesetz einen Mindesturlaub von 4 Wochen vorschreibt. Bei Feiertagen brauchst Du selbstverständlich keinen Urlaubstag nehmen.

Ich glaube Deine Antwort ist besser als meine. DH

@Maximilian112

@Hexle2 - Deine Antwort ist sehr gut. Allerdings glaube ich beim besten Willen nicht, dass es inzwischen schon solch merkwürdige Arbeitsverträge gibt.

Ich kenne es auch durchaus aus der Vergangenheit, dass grad Arbeiter, die auf Montage fuhren, den Freitag bereits vorgearbeitet haben, um dann eben bereits die Heimfahrt anzutreten. Normal galt dieser Freitag aber noch als voller Arbeitstag - die Stunden waren aber schon erbracht und es ging gemütlich nach Hause....

Hier scheint sich der Chef seine eigene Regelung geschaffen zu haben und das leider - wie inzwischen immer öfter - zu Lasten der Mitarbeiter :-/

Interessant wäre vielleicht noch zu erfahren, wann die Arbeitstruppe anrückt. Fahren die erst Montags früh morgens los? Oder doch schon am Sonntag Nachmittag?

So ganz geheuer kommt mir das alles nicht vor.....

@auchmama
 glaube ich beim besten Willen nicht, dass es inzwischen schon solch merkwürdige Arbeitsverträge gibt.

Was ist an einem Arbeitsvertrag mit einer 40-Stunden-Woche merkwürdig? In vielen Verträgen stehen nur die Wochenstunden, nicht aber die Verteilung.

Bei Krankheit und/oder Feiertag muss so bezahlt werden, als hätte der AN gearbeitet. Wenn ein AN also an einem Mo, Di, Mi oder Do krank ist oder es einen Feiertag gibt, muss der AG die 10 geplanten Stunden bezahlen (Entgeltausfallprinzip).

Braucht der AN Urlaub, gibt es den Durchschnitt der letzten 13 Wochen. Da bekommt der AN für die fünf Tage Urlaub 40 Stunden bezahlt. Wenn ein AG dem AN z.B. 30 Urlaubstage gewährt, sind das bei einer 5-Tage-Woche sechs Wochen Urlaub. Wenn der AN für eine Woche Urlaub aber nur vier Tage einsetzen müsste, weil er ja Freitags nicht arbeitet, hätte er bei 30 Tagen 7,5 Wochen Urlaub und das glaube ich nun wirklich nicht. Daher meine Frage nach der Anzahl der Urlaubstage und ob die sich auf Werk- oder Arbeitstage beziehen

Du musst 5 Tage Urlaub nehmen. Die Freitag hast du ja nicht frei, weil es freie Tage sind, sondern, weil du sie den Rest der Woche rausarbeitest. Das machst du ja im Urlaub nicht.

Hättest du einen Vertrag mit 4 Tage zu je 10 Stunden von Montag bis Donnerstag, wären es vier Urlaubstage, die du benötigen würdest.