Wieviel Stundenumsatz muss eine Verkeuferin bringen bis eine 2 Kraft dazu muss?

3 Antworten

70€ bis 80€ können viel aber auch wenig sein. Wenn ein Brot 5€ kostet, wie bei uns in der Bäckerei um die Ecke und kaum eine Kundin unter 8€ rausgeht ist der Arbeitsaufwand sicher vertretbar. Ich glaube es läßt sich besser über Kundenzhal je Stunde definieren, ab wann eine zweite Kraft notwendig ist.

Da du nichts zum Umsatz tun kannst. Werbung schalten, eine bessere Lage suchen, Leute einstellen, das Produkt verbessern etc. Hättest du einen solchen Vertrag nicht annehmen sollen, bzw. besser verhandeln sollen. 

Eine Pause kannst du dir aber ungeniert nehmen, denke ich. Deswegen kündigen sie dich nicht. Du kannst sie ja wissen lassen zu welcher Uhrzeit du das zu getun denkst. Sie können, dann handeln oder nicht.

Du redest immer von "wir". Ganz alleine scheinst du nicht zu sein.



8 Stunden ohne Pause zu arbeiten ist definitiv verboten. Siehe ArbZG:


§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.


Diese Zeitgrenzen sind nicht vom Umsatz abhängig!

Auf der anderen Seite ist es möglich, daß der Umsatz nicht für einen zweiten Arbeitnehmer ausreicht. Von dem Umsatz muß der Besitzer ja neben dem Lohn noch die Lohnnebenkosten, Miete, Materialeinsatz, Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas, Heizung), Steuern etc. bezahlen.

In so fern kann es durchaus sein, daß der Arbeitgeber das Problem nicht in deinem Sinne löst - z.B. in dem er dich durch zwei Arbeitskräfte in Teilzeit mit je 4 Stunden ersetzt.

Als Tipp kann ich Dir daher nur geben: Such Dir einen anderen Arbeitgeber, der sich an die gesetzlichen Vorschriften hält. Sobald Du dein Zeugnis hast, kannst Du deinem jetzigen Chef noch als "Abschiedsgeschenk" eine Klage vor dem Arbeitsgericht zukommen lassen.