Wieviel Stunden pro Tag bekomme ich bei Krankheit angerechnet?
Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 5-Tage woche mit mind. 32 Wochenstunden-Option auf 40 Stunden ( je nach Belegung der Jugendhilfeeinrichtung, wir arbeiten aber fast ausschliesslich 40 Stunden). Es gibt einen Dienstplan, nach dem man mal 60 Stunden pro Woche arbeitet ( auch nachtdienste und wochenenden) dann aber auch mal nur 15 wochenstunden hat. Bis letztes Jahr gab es bei Kranktagen immer 8 Stunden pro Tag ( bei Vollzeit) für die Wochenenden nichts. Ab sofort bekommt man bei Krankheit exakt die Stunden die im Dienstplan vorgesehen sind. Was ist nun richtig? Kann der Arbeitgeber je nach Lust und Laune entscheiden?
3 Antworten
Wenn Dienstpläne existieren, ist die Zeit lt. Dienstplan auch maßgebend für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sind Mehrarbeitsstunden geplant, müssen diese bei AU mit vergütet werden. War Stundenabbau vorgesehen, wird bei Krankheit auch nur die geringere Zeit weiter gezahlt bzw. die Stunden verfallen.
http://www.arbeitszeitkanzlei.de/pdf/Ausfallzeiten_in_flexiblen_AZ-Systemen%20_Schlottfeldt_.pdf
ist gerade wieder aktuell..... 3 wochen krank...dadurch ins minus gerutscht...hab jetzt also minusstunden und muss nächsten monat einfach mal 40 stunden mehr arbeiten......ist das gerecht? Trägt sicher nicht zum gesundwerden bei
bei deinen schwankenden wochenstunden muss der AG den durchschnitt der letzten 12 monate berechnen. alles andere ist doch lotterie. und wie soll es aussehen wenn du mal länger krank bist? macht ihr 6 wochen im voraus eine einsatzplanung? http://www.personal-tipp.de/newsletterarticle.asp?his=12.6128.49.5859&id=8814
Höchstens 8 Stunden pro Tag, hast du einen Vertrag mit 32 Stundenwoche wird das als Grundlage zur Berechnung bei 5- Tage Woche genommen.