Wieviel Sonderfreie Tage/Jahr gibt es innerhalb eines Arbeitsverhältnisses

5 Antworten

Also wenn ueberhaupt, dann ist das wie auch schon erwaehnt im Tarifvertrag geregelt, wenn es einen gibt. Wenn Du geleast bist, arbeitest Du bei einer Leihfirma? Dort gibt es auch Tarifvertraege fuer Leihfirmen, wenn diese einem Verband angeschlossen sind (was sicher nicht alle sind).

Ist es eine groessere Firma, wuerde ich mich mal beim Betriebsrat erkundigen, als Gewerkschaftsmitglied kann man auch dort nachfragen. Ob man in der Gewerkschaft ist oder nicht, das spielt beim Sonderurlaub aber normalerweise keine Rolle, den bekommen alle.

Wobei man wieder sagen muss, dass es inzwischen viele Firmen gibt, die Sonderzulagen und Leistungen zwar an alle zahlen muessen, rechtlich gesehen, es aber nur an Gewerkschaftsmitglieder zahlen, weil diese dann einfach ueber die Gewerkschaft die Leistungen einklagen koennen. Alle anderen muessten es auf eigene Faust einklagen und das machen sie halt nicht. Zustehen tut es ihnen aber genauso, sie kriegen es nur nicht.

Sonderfreie Tage kann man bekommen, wenn ein Familienmitglied aus dem Haushalt stirbt, jemand umzieht, oder jemand Vater wird (meist nur wenn verheiratet), manchmal auch, wenn jemand Trauzeuge ist. Weiterhin ist man bei einer offiziellen Ladung zum Gericht (z.b. als Zeuge) vom Dienst befreit.

Fuer Behoerdengaenge gibt es allerdings nichts, die muss man im Urlaub erledigen oder es gibt ja immer lange Donnerstage oder man versucht mit der Firma zu vereinbaren, dass man die Zeit vor- und nacharbeitet. So regele ich das immer.

Gesetzlich kein einziger. Eine gesetzliche Grundlage fuer eine bezahlte Freistellung ergibt sich lediglich aus BGB 616 (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html). Dabei ist aber immer auf den Einzelfall abzustellen und das die Verhinderung begruendende Ereignis darf auch nicht auf einen Zeitpunkt ausserhalb der Arbeitszeit verschiebbar sein. Ein Umzug duerfte in aller Regel auf arbeitsfreie Tage legbar sein, ein Artbesuch oder Behoerdengang meist auch auf arbeitsfreie Zeiten. Die Beerdigung eines nahen Verwandten hingegen eher nicht.

Arbeits- oder tarifvertraglich gibt es aber oft einen Anspruch auf bezahlte Freistellung in dort dann auch definierten Faellen.

ob dieser tag bezahlt wird ,bzw. wie er bezahlt wird war egal-nur ob mir dieser zusteht.... dennoch danke ....

@blackstone

Entweder hast du einen Freistellungsanspruch nach BGB 616 oder du hast ihn nicht. Einen Anspruch auf unbezahlten Urlaub hast du jedenfalls nicht.

Ich würde sagen es kommt ganz darauf an, wo Du beschäftigt bist und wie die Fa. strukturiert ist. Außerdem müßte das in Deinem Vertrag stehen. Außerdem kommt es ganz auf den Arbeitgeber an, wie großzügig er ist. Man sollte in diesen Dingen nicht immer unbedingt auf sein Recht pochen.

Danke für deine hilfreichen Ansätze,........

für behördentage kannst du dir einen tag frei nehmen oder du arbeitest raus. vieles lässt sich heute mittlerweile schon online, per mail oder per brief bei behörden erledigen/erfragen. beerdigungen wirst du soviele nicht im jahr haben, als das du auch dafür nicht einen tag nehmen könntest. im prinzip waren es ein bis zwei tage für beerdigungen wenn es bei verwandten ersten grades war: mutter, vater, schwester, bruder, eigene kinder....

dies ist im jeweiligen Tarifvertrag geregelt.

welcher tarifvertrag wäre es denn,wenn ich produktionsmitarbeiter ( über leasing) ..bei einem dachfolienfabrikant angestellt bin ....evtl chemie ?

@blackstone

Ein Tarifvertrag ist nur anzuwenden, wenn eine der folgenden 3 Voraussetzungen erfuellt ist:

  1. Du bist Gewerkschaftsmitglied UND dein Arbeitgeber ist tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeberverband.

  2. Die teilweise oder vollstaendige Anwendung eines Traifvertrages wurde arbeitsvertraglich ausdruecklich vereinbart.

  3. Auf dein Arbeitsverhaeltnis ist allgemeinverbindlicher Tarifvertrag anzuwenden.

Im Fall 1 erteilt dir "deine" Gewerkschaft Auskunft ueber den betreffenden Tarifvertrag. In den Faellen 2 und 3 muss der betreffende Tarifvertrag am Arbeitsplatz zur Einsichtnahme ausliegen.

@DerCAM

Ich bedanke mich für diese auführlichen Antworten. DANKE