Wieviel Rufbereitschaft ist rechtlich zulässig?
Hallo Liebe Community,
und zwar gibt es ein Limit wieviele Tage man maximal in einem Quartal/Jahr/Monat Rufbereitschaft übernehmen muss? Da mein Arbeitgeber der Meinung ist das es keine Begrenzung gibt. Würde mich für jede Verlinkung oder Antwort freuen
3 Antworten
Es gibt keine gesetzliche Reglungen wieviele Bereitschaftsdienste und oder Rufbereitschaften erlaubt oder verboten sind.
Einzuhalten sind einzig die Ruhezeiten, die im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben sind.
Alles andere ist eine arbeitsvertragliche Angelegenheit.
Ich hoffe doch, dass ihr die Rufbereitschaft wenigsten bezahlt bekommt.
Nein eine Begrenzung gibt es nicht, es muss lediglich auf die Stunden geachtet werden
Die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden darf auch bei Rufbereitschaft nicht überschritten werden (§3 ArbZG). Das bedeutet, dass die reguläre Arbeitszeit und die Arbeitszeit in der Rufbereitschaft zusammen 10 Stunden an einem Tag nicht überschreiten dürfen. Bei häufigen Einsätzen in der Rufbereitschaft muss daher der reguläre Arbeitseinsatz reduziert werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf ebenfalls durch Rufbereitschaft nicht überschritten werden (§3 ArbZG). Das bedeutet, dass die reguläre Arbeitszeit und die Arbeitszeit in der Rufbereitschaft zusammen 60 Stunden in einer Woche nicht überschreiten dürfen. Arbeitszeit, über 48 Stunden/Woche hinaus muss innerhalb von 6 Monaten wieder auf eine maximale 48-Stunden-Woche reduziert werden. (http://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/alles-zu-arbeitszeitgestaltung/arbeitszeitmodelle-im-ueberblick/rufbereitschaft/)
Die Rufbereitschaft ist nur dann zu bezahlen wenn man auch tatsächlich im Einsatz ist. Es sei den es wurde mit dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag etwas anderes ausgemacht
Hier vermischt Du scheinbar gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen.
Danke für die Antwort aber insofern ich keinen Anruf bekomme zählt die Rufbereitschaft ja nicht als Arbeitszeit wenn ich das richtig verstanden habe?
Das ist korrekt. Einige Arbeitgeber gehen strickt nach dem Gesetz und andere geben halt ein Pauschalbetrag für die Rufbereitschaft, ob gearbeitet wurde oder halt auch nicht
"Müssen"? Was für einen Vertrag hast Du denn unterschrieben?
Nunja im Vertrag selbst steht "das die Bereitschaft zur Rufbereitschaft vorausgesetzt wird" deshalb mehr oder weniger ist es doch vertraglich bindend, nun ist die Fage ob es eine gesetzliche Regelung gibt die die Anzahl der Tage beschränkt
robineri, im Pflegebereich müssen Rufbereitschaften vorgehalten werden . Das steht in den Versorgungs - und Rahmenverträgen, die mit den Pflege /Krankenkassen und den Pflegeeinrichtungen abgeschlossen wurden.
Rufbereitschaft gibt es inzwischen in fast allen Berufen. Klassisch ist das z. B. auch im IT-Bereich so ... ebenso bei Feuerwehr usw. Ich kenne es aber auch aus dem Logistikbereich und bei Zeitarbeit ist es quasi seit Anfang an so. Das wird nur oft mit anderen Begriffen kaschiert.
aber die Rufbereitschaft ist zu bezahlen! (vom Arbeitgeber)