Wieviel Rufbereitschaft ist rechtlich zulässig?

3 Antworten

Es gibt keine gesetzliche Reglungen wieviele Bereitschaftsdienste und oder Rufbereitschaften erlaubt oder verboten sind.

Einzuhalten sind einzig die Ruhezeiten, die im Arbeitsschutzgesetz festgeschrieben sind.

Alles andere ist eine arbeitsvertragliche Angelegenheit.

Ich hoffe doch, dass ihr die Rufbereitschaft wenigsten bezahlt bekommt.

Nein eine Begrenzung gibt es nicht, es muss lediglich auf die Stunden geachtet werden

Die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden darf auch bei Rufbereitschaft nicht überschritten werden (§3 ArbZG). Das bedeutet, dass die reguläre Arbeitszeit und die Arbeitszeit in der Rufbereitschaft zusammen 10 Stunden an einem Tag nicht überschreiten dürfen. Bei häufigen Einsätzen in der Rufbereitschaft muss daher der reguläre Arbeitseinsatz reduziert werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf ebenfalls durch Rufbereitschaft nicht überschritten werden (§3 ArbZG). Das bedeutet, dass die reguläre Arbeitszeit und die Arbeitszeit in der Rufbereitschaft zusammen 60 Stunden in einer Woche nicht überschreiten dürfen. Arbeitszeit, über 48 Stunden/Woche hinaus muss innerhalb von 6 Monaten wieder auf eine maximale 48-Stunden-Woche reduziert werden. (http://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/alles-zu-arbeitszeitgestaltung/arbeitszeitmodelle-im-ueberblick/rufbereitschaft/)

aber die Rufbereitschaft ist zu bezahlen! (vom Arbeitgeber)

@Biberchen

Die Rufbereitschaft ist nur dann zu bezahlen wenn man auch tatsächlich im Einsatz ist. Es sei den es wurde mit dem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag etwas anderes ausgemacht

@Biberchen

Hier vermischt Du scheinbar gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen.

Danke für die Antwort aber insofern ich keinen Anruf bekomme zählt die Rufbereitschaft ja nicht als Arbeitszeit wenn ich das richtig verstanden habe?

@Chubackatrucker

Das ist korrekt. Einige Arbeitgeber gehen strickt nach dem Gesetz und andere geben halt ein Pauschalbetrag für die Rufbereitschaft, ob gearbeitet wurde oder halt auch nicht

"Müssen"? Was für einen Vertrag hast Du denn unterschrieben?

Nunja im Vertrag selbst steht "das die Bereitschaft zur Rufbereitschaft vorausgesetzt wird" deshalb mehr oder weniger ist es doch vertraglich bindend, nun ist die Fage ob es eine gesetzliche Regelung gibt die die Anzahl der Tage beschränkt

robineri, im Pflegebereich müssen Rufbereitschaften vorgehalten werden . Das steht in den Versorgungs - und Rahmenverträgen, die mit den Pflege /Krankenkassen und den Pflegeeinrichtungen abgeschlossen wurden.

@Griesuh

Rufbereitschaft gibt es inzwischen in fast allen Berufen. Klassisch ist das z. B. auch im IT-Bereich so ... ebenso bei Feuerwehr usw. Ich kenne es aber auch aus dem Logistikbereich und bei Zeitarbeit ist es quasi seit Anfang an so. Das wird nur oft mit anderen Begriffen kaschiert.