Wieviel Mietminderung wenn komplettes Bad nicht benutzbar ist?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Vor 3 Tagen habe ich ein Schreiben von meinem Vermieter bekommen, dass ab 04.08. irgendwelche Stränge im Haus erneuert werden und sie dazu die Bäder aller Mietparteien für 3 Wochen komplett rausreißen (Fliesen, Dusche, Waschbecken, WC).

Unangenehm, aber dafür wird dann alles rundumerneuert.

Damit ich trotzdem ein Bad benutzen kann, wird mir das von der leerstehenden Nachbarwohnung zur Nutzung angeboten.

Faire Lösung.

Nun meine Frage, wer weiß, wieviel Prozent Mietminderung mir dafür zustehen.

Gar keine. Eshandelt sich um eine reguläre und rechtzeitig angekündigte Sanierung, die letztlich den Wert der Wohnung und somit auch die Wohnlichkeit verbessert. Hier ist eine Minderung ausgeschlossen, zumal der VM durch Bereitstellung eines Ersatzlösung die Einschränkungen ja weitgehend minimiert.

Gar keine. Eshandelt sich um eine reguläre und rechtzeitig angekündigte Sanierung, die letztlich den Wert der Wohnung und somit auch die Wohnlichkeit verbessert. Hier ist eine Minderung ausgeschlossen, zumal der VM durch Bereitstellung eines Ersatzlösung die Einschränkungen ja weitgehend minimiert.

Tatsächlich muss der M diese angekündigte Modernsierung zwar dulden, hat aber, wie bereits zu tapri kommentiert, einen grundsätzlichen Mietminderungsanspruch, solange er sich in der Wohnung aufhält und Lärm, Staub, gestörte Mittagsruhe etc. als "Abweichung vom Soll-Zustand der Mietsache" hinnehmen muss.

Eine "Etagenklo" ist auch nicht Gegenstand seines Mietvertrages und entpricht nicht dem seiner Mietzahlung entsprechenden Austattungskomforts :-).

G imager761

@imager761
Tatsächlich muss der M diese angekündigte Modernsierung zwar dulden, hat aber, wie bereits zu tapri kommentiert, einen grundsätzlichen Mietminderungsanspruch,

Korrekt, sofern es sich nicht um eine energetische Sanierung handelt (was wir nicht mir Sicherheit ausschließen können, denn dazu würde es bereits genügen, wenn z.B. die WW-Versorgung auf Fernwärme umgestellt wird o.ä., und damit ein bislang vorhandener Boiler etc. unnötig bzw. etwa ein anderer HK erforderlich würde).

Allerdings dürfte ein Minderungsanspruch minimal sein. Solange nur das Bad alleine nicht nutzbar und nicht gerade luxuriös groß im Verhältnis zur Gesamtmietfläche ist, kommt man kaum auf mehr als 5% - und wenn, wie hier, ein Ersatz direkt in der Nachbarwohnung vorhanden ist, vermutlich noch weniger.

@FordPrefect

Danke. Du meinst also, für diesen minimalen Prozentsatz ist es den stress nicht wert?

Meine Wohnung ist knapp 30 qm² groß, das Bad sehr klein, vielleicht 4 oder 5 qm².

@Easylein

Das ist ein winziges Appartment; da macht die nicht nutzbare Fläche natürlich mehr aus als ich geschätzt hatte. Entscheidend ist die anteilsmäßige Berechnung, also welche Fläche durch die Beeinträchtigungen nicht oder nur beschränkt nutzbar sein wird - und darauf begründet sich dann ein evtl. Minderungsanspruch (der wiederum taggenau berechnet wird). Bei 30m² Gesamtmietfläche stellt das Bad immerhin etwa 15% - 17% der Fläche ein - das wäre der Basiswert der Minderung. Ob sich das lohnt, vermag ich nicht zu entscheiden; Du solltest aber diesbezüglich ggfs. schon rechtswahrend Deinen Anspruch ankündigen gegenüber dem VM.

@FordPrefect
Korrekt, sofern es sich nicht um eine energetische Sanierung handelt (was wir nicht mir Sicherheit ausschließen können, denn dazu würde es bereits genügen, wenn z.B. die WW-Versorgung auf Fernwärme umgestellt wird o.ä., und damit ein bislang vorhandener Boiler etc. unnötig bzw. etwa ein anderer HK erforderlich würde).

So kann man seine Argumentation natürlich grundlegend ändern - "Sachverhatsquetsche" nennt das unser "BGB-Jurist", .

Nur gibt der Sachverhalt der Fragestellung, "dass ab 04.08. irgendwelche Stränge im Haus erneuert werden", das nun nicht mal ansatzweise her.

@imager761

:D entschuldigung, hab das Schreiben gerade nicht zur Hand. Kann es euch genau zitieren, sobald ich zu Hause bin.

@imager761

So kann man seine Argumentation natürlich grundlegend ändern

Äh - ich habe doch Deinem Argument bereits zugestimmt und somit im Umkehrschluss anerkannt, dass ich so pauschal falsch lag? Vielleicht hätte ich das explizit anders formulieren sollen, OK.
Tatsächlich ist es aber doch so, dass aufgrund der schwammigen Unterscheidungsmerkmale fast jeder Unfug als "energetische Sanierung" durchgeht, egal, ob damit auch nur 1KJ eingespart wird oder nicht. So erlebe ich es zumindest zur Zeit.

Nur gibt der Sachverhalt der Fragestellung, "dass ab 04.08. irgendwelche Stränge im Haus erneuert werden", das nun nicht mal ansatzweise her.

Jein. Strangerneuerungen macht man ja nun nicht zum Spaß - und jede vernünftige WEG Verwaltung wird das tunlichst so hinbiegen, dass im selben Zuge irgendwelche Verbesserungen stattfinden, um die Kosten schneller umzulegen zu können usw.

keinen Cent, denn es handelt sich um eine Sanierung, die größeren Schaden abwendet und dir als Mieter ja auch zu Gute kommt dadurch dass du ein neues Bad bekommst. Du kannst dich darauf vorbereiten und Wasser abkochen und abfüllen. Es ist zumutbar, und dir wurde eine Alternative angeboten. Als Erwachsender Mensch wirst du es wohl hinkriegen, einen Schlüssel einzustecken bevor du deine Wohnung verlässt. Also kein Grund auf Mietminderung.

so ist es !!! DH

keinen Cent, denn es handelt sich um eine Sanierung, die größeren Schaden abwendet und dir als Mieter ja auch zu Gute kommt dadurch dass du ein neues Bad bekommst.

Unsinn. Selbstverständlich steht dem Mieter auch bei Modernisierungsmassnahmen eine Mietminderung** n. § 536 Abs.1 Satz 1 zu, wenn dadurch "ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben ist" :-O

Der Ausnahme, wonach eine Minderung außer Beracht bleibt, wenn eine ernegetische Massnahme n. § 556 b Nr. 1 durchgeführt wird, scheidet bei Sanierung der Wasserleitungen und Moderniserung der Badeinrichtung aber definitiv aus.

Nur kann der Fragesteller eben solange keine Tauglichkeitseinschränkung und damit Mietminderung geltend machen, wie er in Urlaub ist oder bei seinem Freund wohnt.

Vielmehr darf er eine Mieterhöhung** für sein neues Bad erwarten: § 559 Abs. 1 BGB :-O

G imager761

@imager761

Danke für deine Antwort!

Das heißt, wenn ich meinen Vermieter in Kenntnis setze, dass ich in der Zeit im urlaub bin bzw. auf Grund des Lärms nicht in der Wohnung wohne, kann ich keinen Anspruch auf Mietminderung haben. Hab ich das richtig verstanden?

LG

@Easylein

Richtig. Eine Mietminderung besteht taggenau und anteilig nur für tatsächlich erlittene Beinträchtigung.

Da Vermieter oder Handwerker erfahren, dass du länger abwesend bist und garnicht "gestört" bist, könnte das eine qualifizierte Abmahnung und Rückforderung aus ungerechtfertigter Bereicherung oder Mietrückstand nach sich ziehen, die ich vermeiden würde.

G imager761

@imager761

Ok, da weiß ich Bescheid. Danke.

Da ich ja eh eine Woche komplett nicht in der Stadt bin, kann ich diese Woche ja ausschließen. Was wäre, wenn ich in der Zeit, wo ich bei meinem Freund wohne, abends immer nach Hause kommen würde, um den Handwerkern zu zeigen, ich bin da? :D

Sei froh, dass du ein neues Bad bekommst! Wenn du in dieser Zeit bei einem Freund wohnst, dann möchte ich mal wissen, warum du die die Miete mindern willst. Du hast bei dem weder Baulärm, noch ist deine Wohnqualität eingeschränkt. Willst wohl zu dem neuen Bad auch noch ein bischen Bares abstauben?

Genau, ich wohne auch total gerne 3 Wochen in einer fremden Wohnung. Das ist meine Notfall-Lösung, nicht, weil ich das gerne mache. Außerdem werde ich diesem freund auch Miete zahlen, das ist nur fair, also wäre eine Mietminderung gut, in dem Sinne, dass ich nicht noch mehr Kosten habe.

Mensch, was ist denn das hier für ne aggressive Stimmung?! Ich dachte, diese Seite ist dafür da, nach Meinungen und nicht nach Vorurteilen zu fragen???

1.) Habe ich persönlich NICHT nach dieser Sanierung gefragt, mein Bad und alles, was dazu gehört funktioniert einwandfrei und sieht einwandfrei aus. Der Vermieter erneuert irgendwelche Stränge in den Wänden. Jedoch auch nicht für uns Mieter, sondern für die Klinik die darunter ist. Das ist das erste.

2.) Ja, ich bin erwachsen, und bin auch fähig, einen Schlüssel einzustecken, jedoch bin ich es nicht gewohnt, für jeden Toilettengang meine Wohnung zu verlassen und über einen Flur zu rennen.

3.) Ich ziehe zu dem Freund, gerade weil es sonst von 7 - 18 Uhr Baulärm und Dreck geben würde, und ich mir meinen Urlaub sonst auch sparen könnte.

Entschuldigung, aber ich gehe arbeiten, 42 Stunden die Woche, damit ich mir diese 1 Raumwohnung leisten kann. Ich habe es nicht auf das Bare abgesehen, sondern wollte einfach nur eine realistische Einschätzung der Situation.

Habe ich persönlich NICHT nach dieser Sanierung gefragt, mein Bad und alles, was dazu gehört funktioniert einwandfrei und sieht einwandfrei aus. Der Vermieter erneuert irgendwelche Stränge in den Wänden. Jedoch auch nicht für uns Mieter, sondern für die Klinik die darunter ist. Das ist das erste.

Nun darf er aber eine erforderliche Gesamtmassnahme auch mit einer Modernisierung eurer Bäder durchführen und diese angkündgte Moderniserung hast du zu dulden, § 555 d (1) BGB.

jedoch bin ich es nicht gewohnt, für jeden Toilettengang meine Wohnung zu verlassen und über einen Flur zu rennen.

Und vor allen zahlst du dafür definitiv zu viel Miete, da Wohnungen mit Etagenklo deutlich billiger sind. Insofern steht dir eine Mietminderung ja auch zu, wenn du nicht in Urlaub oder bei deinem Freund bist :-)

ch ziehe zu dem Freund, gerade weil es sonst von 7 - 18 Uhr Baulärm und Dreck geben würde, und ich mir meinen Urlaub sonst auch sparen könnte. Entschuldigung, aber ich gehe arbeiten, 42 Stunden die Woche, damit ich mir diese 1 Raumwohnung leisten kann.

Du mußt dich nicht rechtfertigen, nur weil du deine gesetzlichen Mieterrechte beanspruchst. Bei deinen Pflichten fragt ja auch keiner :-)

Und musst schon garnicht jeden Kommentar hier ernst nehmen: Hier darf, weitgehend ohne Moderation, jeder sagen, was ihm in den Sinn kommt, auch wenn es gar keinen hat :-O

G imager761

Hallo Ist ja ätzend mit diesen dummen Kommentaren.... Zur Mietminderung: da das immer eine heikle Sache ist, würde ich mich genauestens erkundigen, ob das möglich ist. Am besten gehst du wirklich zum Mieterschutzbund.

Ich kann nur zu gut verstehen, dass du diese Frage stellst, denn immerhin zahlst du Miete und kannst deine Wohnung nur eingeschränkt nutzen! Viel Erfolg!