Wieviel Kaution darf der Vermieter einbehalten?
Habe 500 Euro kaution bezahlt. das der Vermieter was einbehalten darf für Nebekosten abrechnung weiss ich und ist auch ok für mich,aber darf er alles einbehalten??? dazu noch zu sagen ist ich bin 1 März 2008 eingezogen,Im mai 2009 bin ich ausgezogen. aber vom 22 januar an habe ich schon nicht mehr drin gewohnt!!! Und wofür darf der Vermieter die kaution noch einbehalten ausser für nebenkosten??? Wohnung wurde bei auszug abgenommen vom vermieter und es war alles ok.
5 Antworten

Ich sag es mal so: viele Vermieter sind einfach zahlungsunwillig, wenn es um die Rückzahlung der Kaution geht. Es ist ja auch wirklich verlockend, diesen Betrag nicht zurückzahlen zu müssen. Irgendein Grund wird sich schon finden.
Nun, ich habe es in meinem Leben immer so gemacht und bin damit stets gut gefahren:
nach meiner fristgerechten Kündigung habe ich keine Miete mehr bezahlt. Das ist nicht die feine Art, aber zumindest für mich effektiv. Nach meinem Auszug habe ich die Vermieter stets angeschrieben und mitgeteilt, daß sie ausstehende Mieten mit der von mir gezahlten Kaution verrechnen mögen und mir eine endgültige Abrechnung schicken sollen.
Hat immer geklappt, und ich mußte nie meiner Kaution hinterher laufen.

Ja das hatte ich net dran gedacht,vermieter war auch immer sehr nett bis zum Wasserschaden!! Jetzt wohn ich ja net mehr da. Habe im ein Brief geschrieben und meine neue adresse und meine neue bankverbindung mitgeteilt aber hat sich bis jetzt nichts getan.

Die letzten Monate einfach nicht zu zahlen und die Kaution abzuwohnen ist schlichtweg beschissen..Jeder Mieter der bei uns solche Faxen macht muss damit rechnen das man einen Anwalt einschaltet..Die Kosten kommen noch dazu die der Mieter übernehmen"darf"..Und das sind Ruck Zuck auch mal ein paar Hunderter...

die normale kaution sollte eigentlich nicht für die Nebenkosten aufgebracht werden sondern für eventuelle reparaturen, die während deines Aufenthalts entstanden sind.
falls bei dir in der Wohnung jedoch nichts zu beanstanden war muss der Vermieter dir alles zurückgeben.

Der Anspruch auf Kautionsrückzahlung kann sofort fällig werden, wenn feststeht, dass zwischen den Parteien alles geklärt ist und der Vermieter nur eine kurze Frist braucht, um festzustellen, was gezahlt werden muss. Er kann aber auch mehr als sechs Monate betragen
http://www.banktip.de/rubrik2/17565/5/rueckzahlung-der-kaution.html
Der Vermieter kann die Kaution insbesondere für noch offenstehende Miete, ausstehende Nebenkosten und zu Recht geforderte Reparaturkosten verwenden

Ok danke. wie gesagt habe da aleine gewohnt und nie die heizung an gehabt,gewaschen habe ich bei meinen eltern. Habe die nebkosten 20 euro bei einzug schon von mir aus aufgestockt. Normal darf da nichts an nachzahlung kommen. Bin ja auch einverstanden wenn er 200 euro als sicherheit behält bis die abrechnung kommt. den wie gesagt habe mir sagen lassen er darf nicht alles einbehalten wenn er denkt das ich nachzahlen muss. Und Mietschulden habe ich beim Vermieter auch nicht.

Du bist aber sehr korrekt. Dein Mieter ist anscheinend nicht um eine schnelle Abwicklung der Kautionrückzahlung bemüht. Ich würde ihn nochmals höflich darum bitten, und ihn nach dem Grund fragen.

Die Kaution ist nicht für die Nebenkosten gedacht, folglich darf der Vermieter sie nicht mit den NK verrechnen.
Die Kaution ist für evtl. Schäden gedacht, die Du in der Mietwohnung verursacht hast. Diese müssen aber bei der Wohnungsübergabe schriftlich festgehalten werden.

aber sofort frist setzen...
ein halbes jahr ist ja normal....

Hast Du vielleicht die Kündigungsfrist nicht eingehalten?

doch die 3 monate Kündigungsfrist habe ich einbehalten
Ja habe ne wohnungsübergabe gemacht mit dem Vermieter und es war alles ok!!!! Wohnt auch schon nen neuer drin. Darf er den dann immer noch die gesammte kaution einbehalten bis zu 6 Monate???