Wieviel Geld steht uns zusammen zu?

11 Antworten

Hallo, das problem haben meine nachbarn auch...Es gibt wohl sowas wie eine lebenssicherung oder so ähnlich und das sind bei meinen nachbarn 706€. Verdient einer von beiden mehr..gibt es kein geld mehr. Deswegen sind beide "dauerarbeitslos". Ich sehe das auch ein..wozu arbeiten gehen, wenn man dann weniger hat, als wenn beide arbeitslos sind.

Vielleicht weil Deutschland so iwann pleite geht und man dann iwann nix mehr bekommt?

wozu arbeiten gehen, wenn man dann weniger hat, als wenn beide arbeitslos sind.

Vielleicht mal ne vernünftige Ausbildung machen und etwas Ehrgeiz zeigen?

Meine Freundin und ich verdienen beide jeweils knapp 3400 Brutto, da will ich mal sehen, wie man da als Arbeitsloser drankommt.

@Reservist

Klingt ja ganz gut, aber wie sieht es bei leuten aus, die 47 und 52 Jahre alt sind?? Und nur mal so als Tipp. Wenn ihr verheiratet seid und 2 Kinder habt, stehen euch 1800-2000€ vom Staat zu. Da sieht man schon, dass es sehr wenig ist, was ihr verdient. Ich habe ja auch nur geschrieben, dass ich es verstehe, ich habe selbst jahrelang in 4 Schichten gearbeitet und bin mit gerade mal 2200€ Netto nach Hause gegangen. Das hat mich so angekotzt das ich mich selbstständig gemacht habe. Ich zahle meinen Angestellten deswegen auch immer über Tarif. Aber dafür verlange ich auch dementsprechend.

@Bastian1980

Naja, als Berufsanfänger (mit Hochschulabschluss) knapp 6800 Brutto zusammen ist schon ok. Mit 50 sieht das Gehalt ja wieder anders aus. Mit Kindern und verheiratet gibts ja auch noch Zuschläge und niedrigere Steuern.

Aber grundsätzlich hast du schon Recht.

Der Abstand zwischen Sozialleistungen und einem geringen Gehalt ist zu niedrig, gerade als Beispiel das von dir angeführte Gehalt.

Wobei man mit 2000 netto und zwei Kindern auch nicht die großen Sprünge machen kann.

Ihr befindet euch somit laut feststellung in einer BG (Bedarfsgemeinschaft). Du sowie auch dein freund ihr habt auf jedenfall anspruch auf aufstockung zum lebensunterhalt. somit erst mal zur Wohngeldstelle =Antrag auf wohngeld (eventuell Heizkostenzuschuss)dann der weitere ablauf : ihr, du musst gleichzeitig zur ARGE aufstockung beantargen. diese wird erst genehmigt wenn du alle anderen "Mittel , Vorgänge durch hast " wenn du dann einen Wohngeld ablehnung bekommst erst dann kriegst du wieder ALG 2. ist zwar auf deutsch Sch... Irrsinn aber da müssen alle durch die "Wirkliche " Hilfe brauchen. MFG Rudi

Alles falsch... Dein Freund liegt mit seinem Verdienst am Existenzminimum, deshalb muss er auch nicht für andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufkommen. Das heisst deine Grundversorgung sollte unangetastet bleiben.

Rechnen wir hoch: ca. 345€ Grundsicherung pro Person 2x 345€ = 690€ Das ist das Minimum der Grundsicherung für 2 Personen. Da dein freund arbeitet hat er einen Freibetrag von mindestens 150 €. 690 € + 150€= 840€ Jetzt müsste noch die Warmmiete hinzukommen. Also 840€ + xxx € Miete. Soviel müsstet ihr haben.

Ihr habt pro Person einen Anspruch von ca. 340,00 €. Für euch beide zusammen sind das dann ca. 680,00 €. Die werden ja durch das Einkommen deines Freundes abgedeckt. Die Miete bekommst du jetzt nur noch anteilig, weil du nicht mehr alleine dort wohnst. Vermutlich bekommst du jetzt nur noch die Hälfte

Hallo Jule1979!

Zur Berechnung kannst Du auf die folgenden Seiten gehen:

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

Zur Kontrolle google anschließend nach dem Hartz4 Rechner der Süddeutschen Zeitung.

Genauere Ausführungen zu den gesetzlichen Vorgaben findest Du auch auf der Seite sozialleistungen.info. Dort steht zum Beispiel unter Bedarfsgemeinschaft auch etwas zum hier schon angesprochenen ersten Jahr des Zusammenlebens.

Das Wichtigste zuletzt:

Viel Erfolg - gibt Arbeit doch auch Sinn - bei der Suche nach einer neuen Aufgabe !!!

Gruß

hsb