Wieviel Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitsamt?
Hallo, kann mir jemand aus zuversichtlichen Quellen sagen wieviel man als Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitsamt bekommt? Bin da ein bissl ins straucheln geraten. Ich bin seit 1.6. in Arbeit und fahre täglich zu meiner Arbeit 110km (Hin und zurück). Habe auch Antrag auf Fahrtkostenzuschuss gestellt und bekomme sie für 6 Monate. Soweit ist klar. Nun ist es so das ich auf der Internetseit vom AA folgendes gelesen habe
"...eine Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes gezahlt, die 0,20 Euro je gefahrenem Kilometer beträgt, Pro Tag liegt der Höchstbetrag bei maximal 130 Euro. Monatlich werden maximal 476 Euro gezahlt."
Wären bei mir bei 20 Arbeitstage im Juni 2200km x 0,20€ = 440€.
Nun habe ich aber von einem Bekannten gehört, dass die Info mit den "max 476€ im Monat" gar nicht mehr stimmt. Er fährt in etwa die gleiche Strecke zu nem anderen Arbeitsort und bekommt gerade mal 260€ vom Amt. Wie kann das sein? Stimmt denn die Info auf der Internetseite nicht mehr oder wie? Hat jemand aktuelle Infos, Zahlen, Daten und Fakten?
P.S. Ein Umzug ist derzeit schwierig, da ich vor Kurzem schonmal umgezogen bin und das auch nur mit hilfe des amtes weil wenig geld zur verfügung stand. und nochmal mag ich das als alleinerziehende einer 5 jährgen nicht machen :(
2 Antworten
Ich habe die Angaben auf der Seite vom AA geleesen. Da steht aber nicht, das Fahrtkosten zur Arbeitsstelle übernommen oder bezuschusst werden, sondern für >Familinheimfahrt, Schulungen etc. Diese Kosten sind Werbungskosten und können bei der Steuererklärung geltend gemacht wrden. Die Seite des AA datiert von 2007, gut möglich, daß inzwischen eine Änderung erfolgt ist.
Wie kommst du eigentlich auf die Idee, dass das Arbeitsamt dir die Kosten erstattet, wenn du ein Arbeitsverhältnis hast. Deine Fahrtkosten kannst du im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Hier musst du dann aber auch die tatsächlichen Tagen angeben, die du gearbeitet hast. Du kannst auch evtl beim Arbeitgeber nachfragen, ob du ein Zuschuss zu den Fahrtkosten bekommst. Bzgl. des Arbeitsamtes bezieht sich die Erstattung der Fahrtkosten, wenn man z.B. zu einem Bewerbungsgespräch fährt. Dies muss vorher aber beantragt werden.
Na ich frage deshalb weil ich Aufstocker bin, sprich mein EInkommen gering ist als das ich ohne zusätzliche Stütze auskäme, und ich vom Arbeitsamt den Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten in die Hand gedrückt bekommen habe. Diese werden für 6 Monate übernommen und mein Arbeitgeber übernimmt keine bzw gibt keinen Zuschuss an Fahrtkosten...
Das doofe sind echt die veralteten Infos auf der Homepage vom AA :(