Wieviel elterngeld bekomme ich rückwirkend ausgezahlt?

2 Antworten

Rückwirkend kann Elterngeld bestenfalls für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Monats gewährt werden, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist.

Da man sich beim Elterngeld aber an den Lebensmonaten des Kindes (nicht an Kalendermonaten) orientiert, muss ein Antrag also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes einen Eingangsstempel von der zuständigen Behörde erhalten, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt. Das gleiche gilt wenn du später beantragst, es wird immer auf die Lebensmonate abgestellt.

Es kommt also darauf an was genau du beantragt hast. Die Elterngeldstellen rufen dich nicht an um deinen Antrag zu optimieren, wenn du nicht sicher bist musst du vorher dort anrufen und mit dem Bearbeiter besprechen was am sinnvollsten ist.

Was du für die Zukunft/ laufend beantragt hast weißt du auch nur selber.

Häng dich ans Telefon und klär das am besten direkt mit deiner Elterngeldstelle. Vielleicht kommt man dir ja auch entgegen und passt noch etwas an wenn du den Antrag falsch gestellt hast.


ja, sollte so sein