Wieviel darf ich verdienen damit mein Freund noch sein komplettes Hartz4 bekommt?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im ersten Jahr des Zusammenlebens kannst Du verdienen, was Du willst. Ihr werdet dann noch nicht als Bedarfsgemeinschaft gerechnet. Bitte lies dazu meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/eheaehnliche-gemeinschaft-bei-hartz-iv

Danach darfst Du verdienen: 323,- plus halbe Warmmiete plus 100,-€ Freibetrag für Erwerbseinkommen. Alles, was darüber geht, wird dann mit 80% auf euer Hartz IV angerechnet. Ihr bekommt dann übrigens ZUSAMMEN Hartz IV, aber eben nur ergänzend, da durch Dein Einkommen dann ja schon Einkommen da ist.

Die Antwort ist nicht korrekt.
Innerhalb einer BG wird Erwerbseinkommen über 100 EUR verteilt.
Das heißt, sie hat nur 100 EUR frei, ohne dass ihr und ihrem Partner etwa angerechnet wird.
Die Rechnung, dass sie erst ihren Bedarf deckt, bevor bei ihm angerechnet wird, würde nur greifen, wenn sie innerhalb der BG vom Leistungbezug ausgeschlossen wäre (wegen Studium oder Ausbildung bspw.)

@VirtualSelf

Da hast Du natürlich Recht. Man müßte dann eben künstlich den Bedarf "verschieben".

Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 100 EUR.
Außergalb einer BG soviel wie du willst.

Du darfst soviel Netto verdienen, dass Du den Bedarf der dann neu gegründeten Bedarfsgemeinschaft nicht übersteigst. 359 € ist der momentane Hartz 4 Regelsatz für den Antragsteller. 90 % des Regelsatzes wird für den Partner angerechnet, das sind 323 € plus die angemessenen Kosten ( Warmmiete ) für Unterkunft und Heizung. Im Klartext : 359 € plus 323 € sind 682 € für den Lebensunterhalt. Nehmen wir jetzt eine Warmmiete von 600 € an, so ist Euer Gesamtbedarf 1.282 €. Jeden € den Du nun in Deiner Festanstellung verdienst wird darauf angerechnet. Das heißt : Verdienst Du 1000 € Netto, dann bekommt er noch 282 € an Leistungen. Ab einem Nettoverdienst von 1.282 € bekommt er gar nichts mehr.

Die Rechnung stimmt so nicht.

  1. Siehe meine Antwort

  2. bekommen BEIDE Partner den Regelsatz für Partner, keiner von beiden die 359,-

  3. Fehlt der Freibetrag für Erwerbstätige.

@skyfly71

Jup .. wobei nicht nur die Rechnung grundfalsch ist, sondern das Wesen der Bedarfsgemeinschaft auch nicht verstanden wurde.