Wieviel darf ein SV Gutachten kosten?

9 Antworten

Die Kosten für ein Gutachten darf jeder unabhängige Sachverständige selbst festlegen. Nur für Gerichtsgutachten gibt es das JVEG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen).

Die von dir genannten Gutachterkosten sind gerade noch im Bereich des üblichen bei dieser Schadenshöhe.

Du darfst als Geschädigter immer dann einen eigenen Sachverständigen beauftragen, wenn du selber nicht einddeutig erkennen kannst, dass kein Bagatellschaden vorliegt. Ein Bagatellschaden, bei dem kein eigener unabhängiger Kfz-Sachverständiger beauftragt werden darf, liegt vor wenn der Geschädigte ohne fremde Hilfe erkennen kann, dass es nur ein geringfügiger Schaden ist, dessen Behebung unter 715 € kostet und er auch nicht den Verdacht auf evtl. weitere verborgene Schäden haben muss.

Ist der Geschädigte sich nicht sicher ob die Reparaturkosten den Betrag von 715 €  evtl. übersteigen oder aber hat er den Verdacht auf weitere verborgene Schäden, so hat er das Recht einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Die Gefahr verborgener Schäden besteht sehr häufig bei einem Anstoß gegen die vordere oder hintere Stoßstange, dort kann selbst ein Fachmann oft erst nach Demontage alle möglichen, betroffenen Bauteile sehen bzw. prüfen.

Jetzt solltest du die Angelegenheit umgehend an einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben.

Also generell hast du einen Anspruch auf ein Gutachten nach einem haftpflcihtschaden. Ich habe es aber leider in letzter Zeit immer öfter erlebt dass die gegnerischen Versicherungen immer wieder Abzüge bei den SV-Kosten machen. Ich kann nur empfehlen eine Abtretung beim SV zu unterschreiben mit dem Zusatz "in Höhe der gezahlten Beträge der Versicherung". Die SV Rechnen in der Regel nach ihrer Gebührenordnung ab. Es kann durchaus sein dass die Kosten für Otto-normal-Verbraucher ziemlich hoch aussehen. Allerdings weiß man auch nicht ob der SV geprüft hat ob es mehr Sinn macht über Gutachten oder Kostenvoranschlag den Anspruch geltend zu machen.

Bei der Schadenshöhe wird kein Gutachten bezahlt. Das ist viel zu teuer.               Du weißtt ja auch schon, dass die Reparatur 854€ kostet, von daher brauchst du keinen Gutachter. 

Die Bagatellschadengrenze liegt in Deutschland bei 715 €, daher muss das Gutachten bezahlt werden.

Du hast bei einem Haftpflichtschaden natürlich Anspruch auf einen Gutachter genauso wie du entscheiden wo was repariert wird. Außerdem verstehe ich das doch richtig, dass der Gutachter festgestellt hat, dass die Kosten so hoch sind und die Stoßstange erneuert werden muss?! Bei einem Heckschaden hätte ja auch evtl. hinter der Stoßstange das Heckblech oder die Reserveradmulde beschädigt sein können und dann wären die Kosten wahrscheinlich 3-4 mal so hoch gewesen. Das kann der Laie gar nicht sehen und MUSS ja unweigerlich einen Gutachter beauftragen.


Bei Schäden unter ca 2000 Euros reichen idR Kostenvoranschläge die bei Auftragserteilung  meist auch Verrechnet werden.   das entspricht der Verpflichtung den schaden so gering wie möglich zu halten dem der  Geschädigte unterliegt . wenn da einer eine fettes Gutachten daraus macht   ist man selbst zahlungspflichtig.. 

Das ist leider in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aller Versicherer auch so geregelt.  die korrekte vorgehensweise  ist  zur werkstatt zu fahren und eine Kostenschätzung zu erbitten  diese der  versicherung des Schädigers  mitteilen und dann  um mitteilung bitten wie zu verfahren ist..   Ob nun die einen Gutáchter oder offiziellen kostenvoranschlag   einfordern  ist sache des Unternehmens der natürlich auch einen gewissen  prozentsatz des Schadens kostet . 

Wenn der Schaden deutlich über der  magischen 2000 Eurogrenze liegt  kann ein Gutachter deiner wahl nach vorheriger information  der zahlenden Versicherung erfolgen..Dieser kann und soll mit der versicherung direkt abrechnen wenn der eine Schadensnummer hat..   es gibt auch unterschiedliche  möglichkeiten zB. ein kurzguachten oder ein ausführliches zu erstellen.. das mit der versicherung vorher klären was die haben wollen..  dann müßen die auch die kosten  tragen  . 

So einfach, das  kostet in der Regel eine mail  oder einen Anruf und eine schriftliche Antwort des Schadenssachbearbeiters..um auf der sicheren Seite zu sein...  die ich abwarten würde. Joachim

Ich habe das mit der Versicherung geklärt, telefonisch und wollte eine schriftliche zusage. Der Sachbearbeiter der Allianz sagte, dass ich mich auf ihn verlassen könne und jetzt bin ich verlassen. Hatte auch bei einem anderen Schaden mit der Allianz schon einen Kostenvoranschlag gemacht, nun blieb ich leider auch auf diesen kosten sitzen. Dann habe ich mir geschworen, dass ich beim nächsten schaden mit der Allianz ein Gutachten lasse und werde wieder verars..t.

Die Kostenschätzung gibt es leider nicht kostenlos, zumindest nicht bei Mercedes und nachher bleibt man auf den kosten sitzen. Also bringt es nichts zur Werkstatt zu fahren. Es sei denn man lässt es reparieren und es wird dann verrechnet.

@lachs4709

Zuerst reicht eine grobe Schätzung ohne groß herumzurechnen  oder irgendwelche Aw  zusammenzustellen. Das ist  bei mir Service am Kunden..  Ein kostenvoranschlag ist da schon was anderes den  der ist ein relativ verbindliches Angebot  an den Kunden und  darf max  10 % überschritten werden.. 

Dann fahr in eine freie Werkstatt denn  den unterschied zwischen einigen hundertern und  mehr als 2000  kann  jder etwas erfahrene Mittarbeiter  feststellen..  und das ist mal für die kaffekasse machbar.. Sowas mache ich ohne  großen Aufwand nebenbei..   es geht dabei eine grobe Hausnummer zu  schätzen nicht mehr aber auch nicht weniger..   damit zur Vericherung  und die entscheiden  dann was denen ausreicht  

Kostenvoranschlag , Kurzgutachten das auch nur sehr grob  allerdings vom Sachverständigen ist  und dann das Grosse Gutachten das schnell einige hunderter kostet wie du gelernt hast..  das iust aber dann auch relativ verbindlich ..  Joachim

wenn da einer eine fettes Gutachten daraus macht   ist man selbst zahlungspflichtig.. 

nur wenn es sich um einen offensichtlichen Bagatellschaden von unter 715 € handelt

Das ist leider in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aller Versicherer auch so geregelt

Diese sind in diesem Fall unerheblich, es liegt ein Haftpflichtschaden vor, der nach dem BGB reguliert werden muss.

Die Versicherungsbedingungen gelten nur für Kaskoschäden

Gutachter deiner wahl nach vorheriger information  der zahlenden Versicherung erfolgen

diese muss vorher nicht informiert werden, (die Grenze liegt immer noch bei 715 €)