Wieviel darf der Vermieter nach 5 Jahren erhöhen?
Ein Vermieter darf ja nach 3 Jahren die Miete um 20% erhöhen.
Das hat mein Vermieter aber nicht gemacht.
Nun kündigte er eine Mieterhöhung an.
Darf er auch nur 20% erhöhen?
Oder jetzt 40%?
Ich zahle 380 kalt, ortsüblich wären 500 kalt.
Was darf er? 74€? Oder mehr?
4 Antworten

Da baut sich nichts auf. 20 % ist das äußerste. Evtl. nur 15 %.

Er darf um 20 % erhöhen, soweit für die Kommune nicht die Kappungsgrenze von 15 % gilt.
Insgesamt darf der Vermieter im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren die Miete um 20 Prozent erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB). Hat ein Vermieter diese Kappungsgrenze mit seiner Erhöhung bereits ausgeschöpft, muss er drei Jahre warten, bis er die Miete das nächste Mal erhöht.

Ja, es bleibt bei max. 20%, selbst wenn er 10 Jahre die Miete nicht erhöht hätte. Schöpft er diese Kappungsgrenze aus, darf er erst wieder nach 3 weiteren Jahren die Miete erneut erhöhen, wiederum unter Einhaltung der Kappungsgrenze.

Um maximal 20 %, wenn nicht 15 % gelten.
Das er erst nach 5 Jahren erhöht tut nichts zur Sache.
Selbst nach 10 oder mehr Jahren dürfte er nicht um mehr erhöhen.

Ist dennoch hilfreich!