Wieviel darf der Vermieter nach 5 Jahren erhöhen?

4 Antworten

Da baut sich nichts auf. 20 % ist das äußerste. Evtl. nur 15 %.

Er darf um 20 % erhöhen, soweit für die Kommune nicht die Kappungsgrenze von 15 % gilt.

Insgesamt darf der Vermieter im Rahmen der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren die Miete um 20 Prozent erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB). Hat ein Vermieter diese Kappungsgrenze mit seiner Erhöhung bereits ausgeschöpft, muss er drei Jahre warten, bis er die Miete das nächste Mal erhöht.

Ja, es bleibt bei max. 20%, selbst wenn er 10 Jahre die Miete nicht erhöht hätte. Schöpft er diese Kappungsgrenze aus, darf er erst wieder nach 3 weiteren Jahren die Miete erneut erhöhen, wiederum unter Einhaltung der Kappungsgrenze.

Um maximal 20 %, wenn nicht 15 % gelten.

Das er erst nach 5 Jahren erhöht tut nichts zur Sache.

Selbst nach 10 oder mehr Jahren dürfte er nicht um mehr erhöhen.

Ist dennoch hilfreich!

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