Wieviel Bussgeld muss man zahlen wenn man die Umsatzsteuer zu spät beim Finanzmant eingereicht hat?
Nur mal so gefragt.
Gibt es da Festlegungen? Ich habe vor Kurzem die Umsatzsteuervoranmeldung drei Tage später als vorgegeben eingereicht (und waren 2 Wochenendtage dabei) und soll nun 15 Euro Strafe zahlen. Das werde ich dann auch machen, aber mich interessiert einfach nur ob es da bestimte Strafstaffelungen gibt? Denn ich habe auch in der Vergangenheit schon mal ein paar Tage später abgegeben und musste nie Strafe zahlen. Oder hängt's einfach nur am gusto des Sachbearbeiters?
3 Antworten
Bei verspäteter Abgabe entsteht ein Verspätungszuschlag. Der darf lt. Abgabenordnung max. 10% der Steuer betragen. Der FA-Beamte hat also hier Spielraum. Am Anfang wird man nur schriftlich verwarnt, später folgt dann der Verspätungszuschlag. Bei verspäteter Zahlung entstehen Säumniszuschläge. Das sind 1% pro angefangener Monat.
"Der darf lt. Abgabenordnung max. 10% der Steuer betragen."
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...also, und um genau zu sein: "der festgesetzten Steuer".
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Das ist keine Krümelkackerei, sondern führt dazu, dass ein VerspZ auch dann festgesetzt werden kann, wenn es durch Vorauszahlungen zu einer Erstattung kommt. Auf diese Weise haben manche Unternehmer schon zweimal auf den selben Betrag VerspZ zahlen dürfen.
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Da muss man ziemlich aufpassen.
1% pro angefangenem Monat.
Keine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters.
...also, und schon falsch.
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Siehe Antwort der kleinen roten Hexe, und meinen Kommentar dazu.
Das ist kein Bußgeld, sondern ein Säumniszuschlag.
...also, nein. Ist es auch nicht.
Danke!