Wie viel Arbeit ist in der Altenpflege erlaubt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo. Was Du hier schreibst, kenne ich nur zu gut. Sowas kommt leider oft genug vor und selbst in Pflegeunternehmen, die die Gesetze einhalten, arbeiten die Pflegekräfte oft bis an die Grenzen des rechtlich machbaren. Was meine Vorschreiber wegen dem Ersatzruhetag nach einem gearbeiteten Sonntag schreiben stimmt. 3 Wochen durcharbeiten ist also ein klarer Verstoß gegen die Gesetze. Würde Deine Freundin sich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden, müsste der AG ein Bußgeld zahlen siehe: § 22 Abs. 1 Pkt. 6

Ansonsten sieht es aber Mau aus mit Arbeitszeitgesetz in der Pflege, man muss hier vor allem auf die sogenannten "Abweichenden Regelungen" achten, die hinterher formuliert werden. Auch das mit den mindestens 15 freien Sonntagen im Jahr ist für einen Pflegedienst durch § 12 Abs.1 recht leicht auf 10 freie Sonntage im Jahr drückbar.

Das einzige, was neben der "Sonntags- Ersatzruhetagsregelung" für Pflegekräfte auch noch unumstößlich ist, ist die Tatsache, dass laut 7 Abs. 8 und §14 Abs. 3 die Arbeitszeit innerhalb eines halben Jahres 48h/Woche im Durchschnitt nicht überschreiten darf. Bis zum Ende des halben Jahres müssen also alle Überstunden abgesetzt werden. Auch das wird in vielen Einrichtungen leider nicht berücksichtigt. Hier muss sich der Arbeitnehmer wirklich mal an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Die Bußgelder können recht hoch ausfallen.

Mein persönlicher Tipp an Deine Freundin: Meldung ans Gewerbeaufsichtsamt und bei anderen Firmen bewerben. Die Pflegekräfte müssen sich langsam mal klar werden, dass sie die Forderungen stellen können. Pflegekräfte werden gesucht und gebraucht ohne Ende. Mittlerweile sucht sich nicht mehr der AG seine AN aus, sondern umgekehrt. Keiner sollte sich Zugrunderichten lassen. Positiver Nebeneffekt; Wenn einem Unternehmen wegen wie oben beschriebener Mißwirtschaft das Personal wegrennt, muss es sich ändern, ansonsten müssen sie früher oder später dicht machen.

Hallo sweni, deine Freundin wird wirklich ausgenutzt. Es sind und werden in der Altenpflege immer Personal ausgenutzt.Ich weiß das selbst am besten. Aber in ihrem Fall ist ein Nein, absolut angebracht. Sollte sie hier auf Widerstand seitens der PDL stoßen würde ich mich an ihrer Stelle nach einem anderen Arbeitsplatz umsehen.

Aber auch an einem anderen Arbeitsplatz gerade in der Pflege wird es ähnlich aussehen, aber das ist in meinen Augen schon unverschämt und auch unverantwortlich.

Hallo sweni!

Das ist hier alles sehr "im Trüben gefischt".

Zuerst einmal muss man wissen, nach welchen Rechtsgrundlagen in der Einrichtung gearbeitet wird? (z. B. Tarifvertrag, AVR, Arbeitsvertrag nach BGB ...)

Eine Regelung allein auf das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gestützt ohne Verbesserungen in einem Tarifvertrag würde tatsächlich Folgendes erlauben:

Arbeit an sechs Werktagen á 8 Stunden ergeben die wöchentliche Höchtsarbeitszeit von 48 Std.. Wird nun auch an einem Sonntag gearbeitet muss dieser Tag innerhalb von zwei Wochen (vorher oder nachher) an einem anderen Werktag ausgeglichen werden. Insgesamt müssen mindesten 15 Sonntag im Jahr beschäftigungsfrei bleiben (§11 Abs.1 ArbZG). Wenn wir nun davon ausgehen, dass ein Jahr ca. 52 Sonntage hat, kannst du Dir selbst ausrechnen, dass das (ca.-)Verhältnis von 1:3 bei den freien Sonntagen in etwa stimmt. Einzig der Ersatzruhetag fehlt bei Deinen Schilderungen und müsste in dem 21-Tage-Zyklus zwingend mindestens einmal auftauchen.

Ob das nun gut, erträglich oder akzeptabel ist, steht auf einem anderen Blatt - hier hilft nur ein anständiger Tarifvertrag einer ordentlichen Gewerkschaft - in Deinem Fall ist ver.di wohl die Zuständige.

So ein Quatsch: Wenn die Dame eine 6 Tage Woche hat, arbeitet sie bestimmt nicht 8 Stunden regulär, sondern maximal 6,67 Stunden.... Wer eine 6 Tage Woche hat, hat am 7. Tag frei. Der Fragesteller schreibt, dass sie 21 Tage durcharbeitet ohne diese freie Tage. Und das ist natürlich VERBOTEN.

Übrigens: nur in Ausnahmefällen darf man 10 Stunden am Tag arbeiten. Die 2 Überstunden (ausgegangen von einer 5-Tage-Woche) müssen dann innerhalb von den drauf folgenden 6 Monaten durch Freizeitausgleich abgebaut werden.

Ich würde das Gewerbeaufsichtsamt darüber informieren und mir eine andere Stelle suchen.

@Marie774

Liebe Marie774!

Ich empfehle Dir dringend die Lektüre des Arbeitszeitgesetzes. Dies kennt de facto sechs Werktage mit einer täglichen Arbeitzeit von 8 Std. Etwas Anderes zu behaupten wäre "Quatsch". In Ausnahmefällen darf die tägliche Arbeitzeit zwar auf bis zu 10 Std. ausgedehnt werden, wenn diese innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ausgeglichen wird um wieder im Durchschnitt die 8 Std. tgl. zu erreichen. Das ändert aber de facto nichts an der Sechstagewoche und den 8 Std.!

Die Fünftagewoche ist ein Ergebnis langjähriger und harter Tarifkämpfe und keine gesetzliche Regelung sondern eben eine tarifliche!

Der fehlende Ersatzruhetag wurde von mir ja angemahnt und das mit den So9nntagen ist halt so!

@brromed

Bezüglich Deiner Empfehlung: Der Fragesteller hat mit keinem Wort erwähnt, dass seine Freundin einen 48-Stunden-Arbeitsvertrag hat. Ich kann nur eins sagen: Als Zeitarbeitskraft kam ich in sehr vielen Heimen und dort hatte NIEMAND einen solchen Vertrag. 40 Stunden waren das Maximum und in nur einem einzigen Heim hatten die eine 6 Tage-Woche. Allerdings arbeiteten die nur 6,67 Stunden am Tag, aber nicht 8. Wenn also die Dame keinen 48-Stundenvertrag unterschrieben hat, kann dies der Arbeitgeber nicht verlangen. Meistens haben die in den Heimen nur eine 38,5 Stunden-Woche und der Rest war Überstunden und dann sind wir wieder bei der Regelung, dass die Überstunden. D. h. Man darf inkl. Überstunden max 48 Stunden die Woche arbeiten, wobei die 8 Überstunde in Freizeit innerhalb der darauf folgenden 6 Monate abgebaut werden.

Sollte die Dame tatsächlich einen 48-Stunden-Arbeitsvertrag unterschrieben haben, sollte sie diesen kündigen und so was in Zukunft einfach nicht mehr unterschreiben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es Leute gibt, die einen 48-Stunden-Arbeitsvertrag unterschreiben.

@Marie774

Du willst es wohl nicht verstehen!

Darum fische ruhig weiter im Trüben - aber verschone die Menschen mit Deinen unbegründeten Postulationen.

Im Arbeitsrecht geht es um Gesetzestexte, Vertragstexte und Fakten und nicht um "... kann ich mir nicht vorstellen ... " bzw. " ...wird wahrscheinlich so/so nicht sein ..."

@brromed

Und du verschone uns mit deinen Annahmen, dass die Dame einen 48-Stunden-Vertrag unterschrieben hat. 48 Stunden sind nicht üblich - auch nicht in der Pflege. Das sind Fakten. Wenn im Vertrag 40 Stunden steht, gelten die 40 Stunden und meine Kollegen hatten alle solche Verträge. Manche von Ihnen hatten nicht mal ein 40-Stunden-Woche.

Die Rechtssituation ist in $ 11 (3) ArzG geregelt:

"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist..."

Wenn du an einem Sonntag arbeitest, musst du am übernächsten Sonntag frei haben. Fängst du an einem Montag an musst du am übernächsten Sonntag frei haben. Also maximal 20 Tage. Deine Freundin arbeitet einen Tag länger als erlaubt.

Andere Regelungen gibt es nicht.

Bei einer 5-Tage-Woche hat man spätestens nach 10 Tagen am Stück 3 Tage frei zu haben. Bei einer 5-Tage-Woche hat man spätestens nach 12 Tagen 2 Tage frei zu haben.

21 Tage am Stück sind absolut unzulässig.

@Marie774

Diese Regelung kenne ich nicht. In welchem Gesetz oder Verordnung steht das?

§ 11 Abs. 3 ArbZG Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist.