Wieviel Abstand muss ich einhalten, wenn ich ein Sonnenschutz- Pavilion vor eine Fenster stellen wil

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Sofern es sich dabei nicht um einen Festeinbau handelt, muss m.W. gar kein Abstand eingehalten werden. Allerdings ist es auch nicht sehr nett, dem Fenster unmittelbar eine Plastikplane vorzuspannen; ich würde einen Abstand von wenigstens 1m vorschlagen. Eine Verschattung tritt zweifellos dennoch auf, da durch den Pavillon die Lichteinwirkung auf die Terrassenfläche verhindert, und somit ein wesentlich kleinerer Teil des Sonnenlichts in die Küche reflektiert wird. Ob das allerdings zur Mietminderung berechtigt, wage ich zu bezweifeln, zumal ja lediglich 1 Fenster (und nicht die gesamte Wohnung) davon verdunkelt wird.Alternativ könntest Du ja auch einfach einen kippfähigen Sonnenschirm auf der Terrasse aufstellen. Hat die jedoch Mieterin Recht auf Gartennutzung, dann ist das Aufstellen des Pavillons eine Beeinträchtigung ihres Nutzungsrechts (ich habe das jetzt so verstanden, dass Eure Terrasse an eine (Garten-)Fläche anschließt, auf der Du den Pavillon aufstellst).

Hallo Ford Prefect,der Pavilion ist offen und steht schon ca 1 m von der Wand (hab grad noch mal geschaut) ab. Dazwischen kommt ganz sicher noch Sonne. Es ist auch keine Plastikplane sondern ein Stoffpavilion. Unsere Terasse befindet sich östlich vom P. und hat dadurch ab Mittag mehr schatten. Das Fenster ist ein Nordfenster und bekommt ab Nachmittag noch die Sonne bis sie hinter dem höheren westlichen Anbau des Hauses verschwindet. Vielleicht ist noch interessant, ihre Terasse liegt vorn zum Süden und dort hat sie eine von uns bezahlten Markise und daran schließt sich eine plaue PLASITKABDECKPLANE an, die sie dort angebracht hat um ihren Freisitz zu schützen! Sieht mega hässlich aus! Darf aber niemanden stören! Nicht mal die Mieterin über ihr, die des nachts nicht schlafen kann, wenn es regnet! Das ist ja ihrs! Verdunkelt wird die Küche höchstens durch ihre Jalousien! Ich verstehs nciht mehr!

@schoko71

Interessanter wäre, wem denn die Fläche vor dem Küchenfenster, auf der der Pavillon steht , zur Nutzung überlassen wurde. Ist das Gartenfläche/Privatgrund/Wohnungsanteil?

@FordPrefect

Es ist mein Garten! Sie hat jetzt das Licht noch voll auf ihrem Fenster. Deshalb verstehe ich nicht, was sie will! Ich denke sie sucht nur eine Möglichkeit die Miete zu mindern!

@schoko71

In dem Fall ist die Rechtslage m.E. eindeutig,und eine Minderung nicht möglich. Anders sähe es aus, würde durch den Pavillon eine Verschattung oder Beeinträchtigung der gesamten Mietwohnung erzeugt, aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

Wenn mir jemand, egal ob Vermieter oder nicht, einen halben Meter vor meinem Küchenfenster einen Pavillon aufstellen würde, für den hätte ich auch nicht gerade freundschaftliche Gefühle, aber ob Du das darfst oder nicht, kannst Du sicher in einem Vermieterverein erfahren. Über die schmutzigen Fenster KANNST Du Dich natürlich als Vermieter aufregen, aber verpflichtet bist Du dazu nicht. ;-)