Wieso wird bei der Steuer die hälfte des kindergeldes angerechnet obwohl ich davon nichts sondern noch unterhalt bezahle?

3 Antworten

weil die Hälfte vom Kindergeld bereits vom Unterhalt gekürzt wurde .....

ohne Kindergeld wäre höherer Unterhalt zu bezahlen

Wg. § 31 Satz 4 EStG - Im Gegenzug werden dir zu deinen Gunsten aufgrund deiner Einkommenshöhe (anders als der großen Masse der übr. Eltern, also Glückwunsch) die Freibeträge für Kinder von zus. 3.504 € (je halben Kind) vom Einkommen abgezogen.

Ohne diesen Rechenschritt hätte der Staat ja quasi für dieses Kind 150% Förderung geleistet - 100% Kindergeld (auch wenn es voll an die Mutter geflossen ist) und dir zusätzlich noch einmal 50% durch die Freibeträge.

http://www.kindergeld.info/kinderfreibetrag.html ;

4Bewirkt der Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum die nach Satz 1 gebotene steuerlicheFreistellung nicht vollständig und werden deshalb bei der Veranlagung zur Einkommensteuer die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 vom Einkommen abgezogen, erhöht sich die unter Abzug dieser Freibeträge ermittelte tarifliche Einkommensteuer um den Anspruch auf Kindergeld für den gesamten Veranlagungszeitraum; bei nicht zusammenveranlagten Eltern wird der Kindergeldanspruch im Umfang des Kinderfreibetrags angesetzt.


Kindergeld wird angerechnet, wenn zuvor der Kinderfreibetrag abgezogen wurde, unabhängig davon, wer das Kindergeld erhalten hat. Der Kinderfreibetrag wird immer nur dann abgezogen, wenn er günstiger als das Kindergeld ist. Es entsteht also daraus kein Nachteil, auch wenn man das Kindergeld nicht erhalten hat.