Wieso sind Warenschulden=Holschulden und Geldschulden=Bringschulden?

5 Antworten

Nein klugerjunge, was man schuldet ist egal.

Wenn ich mir etwas ausgeliehen habe, ist es eine Bringschuld, weil ich das Geliehene wieder zurück bringen sollte. Eine Holschuld entsteht, wenn sich der Gläubiger die Ware abholen muss (vereinbarter Ort).

Das ist so nach BGB und HGB! Gilt vor allem für Gewerbetreibende, aber auch für Privatleute. Geldschulden, weil der Käufer das Geld dem Lieferanten in der Regel bringen oder liefern muss (müssen = schulden)! Du nimmst daher ja auch Dien Geld mit, wenn Du zu Aldi gehst! (Aldi besorgt es ja nicht von dir!). Warenschulden sind aus dem gleichen Grund Holschulden; nämlich, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart ist, dann muss der Käufer/ Kunde seine Waren selber holen (auch Du bei Aldi)! Auch wenn Du z.B. mit Kreditkarte bezahlst, bist Du als Käufer in der Schuld, weil Du dann ja auch gefordert wirst, wenn sich z.B. herausstellen sollte, dass auf Deiner Kreditkarte nicht genug Deckung mehr ist! Das müssen die sich nicht holfen; Du machst Dich stattdessen eher strafbar, wenn Du der Zahlungsaufforderung/ -erinnerung nicht nachkommst! Du bist weiterhin (Bring-) Schuldner, auch wenn sich letztlich das Unternehmen, bzw. dessen Bank, bwz. das von ihm beauftragte Inkassounternehmen bei Dir das Geld versucht zu holen!

Waren holt man und Geld muss man bringen um Waren zu holen...;-)

Ist doch ganz einfach. Immer wenn Du Dir etwas kaufst, oder leihst, dann gehst Du in das Geschäft und nimmst es mit. (Holschuld - weil Du es haben willst).

Wird es geliefert und Du bezahlst dafür, dann ist es eine Bringschuld, weil Du eine Dienstleistung in Auftrag gegeben hast, für die Du zahlen musst - dann ist es eine Bringschuld - Du hast GELD bezahlt.

Hast Du Geld zu zahlen, egal in Bar, auf Rechnung, geliehen, dann bist Du dafür verantwortlich, dass das Geld zum richtigen Zeitpunkt beim Empfänger ist. Sollte das nicht der Fall sein, dann stellt Dir der Gläubiger (glaubt dass er sein Geld bekommt), seine Dienstleistung in Rechnung. Mahngebürh, etc. Du hast aber immer noch die Bringschuld und musst Deine Rechnung begleichen.

Das hat mit den gesetzlich festgelegten Erfüllungsorten für die beiden sachenrechtlichen Geschäfte (vgl. Abstraktionsprinzip) zu tun.

Üblicherweise holst Du die Ware am Geschäftssitz des Verkäufers ab und bringst das Geld hin. Davon geht jedenfalls das BGB beim bürgerlichen Kauf aus.