Wieso muss der Mann Unterhalt zahlen?
Hallo;
Ich finde es so ungerech, weil wenn eine Frau ein Kind antreibt und der Mann trotzdem es will, ist alles ok war ja ihr Körper.
Wenn Der Mann, aber das Kind nicht will und die Frau so eine Ungewollte Schwangerschaft gezwungen hat z.b sie wollte nicht Verhüten, dann muss der Mann trotzdem Unterhalt zahlen, finde das es keine Gleichberechtigung ist.
Das Ergebnis basiert auf 46 Abstimmungen
17 Antworten
sie wollte nicht Verhüten, dann muss der Mann trotzdem Unterhalt zahlen
Dann hat der Mann jederzeit die Möglichkeit sich gegen den Sex mit der Frau zu entscheiden.
Lässt er sich trotzdem darauf ein, muss er auch mit möglichen Konsequenzen leben.
Dann sollte man immer EIGENE Komdome in der Tasche haben, diese erst kurz vorher herausholen und überstreifen. Es liegt auch am Mann zu verhüten.
in dem Fall, der aber zu beweisen wäre, müsste er dem Kind dennoch Unterhalt zahlen, könnte diesen aber von der Mutter als Schadensersatz für einen vorsätzlich erzeugten Schaden (rein juristisch gesehen, gemeint ist die Unterhaltszalhung, nicht das Kind) zurückfordern sofern diese über dem Pfändungsfreibetrag liegt.
Gott sei Dank entspricht deine Rechtsauffassung nicht den gesetzlichen Bestimmungen zur Unterhaltspflicht.
von der Mutter als Schadensersatz für einen vorsätzlich erzeugten Schaden (rein juristisch gesehen, gemeint ist die Unterhaltszalhung, nicht das Kind) zurückfordern sofern diese über dem Pfändungsfreibetrag liegt.
Schadenersatz
Schadensersatzansprüche können sich aus Gesetz oder aus Vertrag ergeben. Das deutsche Zivilrecht unterscheidet zunächst nach der Begründung zwischen gesetzlichen und vertraglichen Schadensersatzansprüchen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz
Gut zu wissen:
Einmal abgesehen von der Tatsache, dass sowohl die gesetzliche, wie auch eine vertragliche Anspruchsgrundlage fehlt, stellt sich die Frage, wie der Schadenersatzanspruch durch ein ungewolltes Kind rechtlich überhaupt geltend gemacht werden könnte???
Voraussetzung für Schadenersatz ist ein erlittener Schaden.
Man kann jedoch keinen Schadenersatz für Schäden verlangen, die es noch gar nicht gibt.
Einfaches Beispiel: Der neue Partner der Mutter adoptiert das Kind.
Fazit:
Wenn der Vater eine Schwangerschaft ausschließen will, hat er sich um eine ausreichende Verhütung zu kümmern.
Diese Selbstverantwortung kann er nicht im Fall einer Schwangerschaft auf die Frau abwälzen.
Da es aber auch bei sorgfältiger Verhütung keine "100%-Garantie" gibt nehmen beide Partner ein (wenn auch geringes) Restrisiko billigend in Kauf.
Du schreibst:
Unterhalt zurückfordern sofern diese über dem Pfändungsfreibetrag liegt.
Gut zu wissen:
Eine Forderung ist grundsätzlich nicht von einem Pfändungsfreibetrag abhängig!
Der Pfändungsfreibetrag wirkst sich höchstens auf die Vollstreckung der Forderung aus..
Voraussetzung für Schadenersatz ist ein erlittener Schaden.
"Man kann jedoch keinen Schadenersatz für Schäden verlangen, die es noch gar nicht gibt."
Die Schadensersatzforderung ergibt sich nachträglich durch die Zahlung des unterhalts und richtet sich gegen die Mutter die diesen Schaden (und nochmal... gemeint ist die Unterhaltszahlung, nicht das Kind) mutwillig herbeigeführt hat.
Der Pfändungsfreibetrag wirkst sich höchstens auf die Vollstreckung der Forderung aus.
selbstverständlich, aber jede Forderung ist nutzlos sofern man nicht pfänden kann.
z.b sie wollte nicht Verhüten
Was hindert denn den Mann daran, selbst zu verhüten? Oder er kann auch einfach "Nein" sagen und gar keinen Sex haben.
Das Gesetz differenziert nicht zwischen ungewollter, gewollter und nur durch einen Elternteil gewollter Schwangerschaft. Die Figur einer „missbräuchlichen Schwangerschaft" existiert nach deutschem Recht nicht.
Dabei ist zu bedenken, dass auch bei Einsatz von Empfängnisverhütungsmitteln ein vollständiger Schutz vor einer Schwangerschaft niemals besteht.
Da der Kindesunterhalt und der für die Mutter anfallende Betreuungsunterhalt jedoch dem Kindeswohl dienen, macht die Art und Weise der Empfängnis auch keinen Unterschied für die Unterhaltsverpflichtung. Aus Sicht des Kindeswohls ist es irrelevant, ob ein oder beide Elternteile die Schwangerschaft wollten.
Rechtliche Möglichkeiten gibt das Gesetz dem Vater zu Lasten des Kindeswohles daher nicht.
Insbesondere wäre eine Vereinbarung über den Verzicht auf den künftigen Kindesunterhalt oder den Unterhalt der Mutter unwirksam (§ 1614 BGB bzw. § 1615l Abs. 3 i.V.m. § 1614 BGB).
Alles Gute für dich!
NATÜRLICH IST DAS UNGERECHT!
Wenn ER es nicht möchte soll er nicht zahlen müssen. Und wenn SIE es nicht möchte, soll sie es nicht zur Welt bringen müssen!
Dummheit tut weh
Du meinst also, ein Kind, das der Vater am liebsten abgetrieben hätte, braucht kein Geld und soll verrecken? Du bist ja ein netter Zeitgenosse!
Ja, es ist ihr Körper. Das mag grausam erscheinen und mir tun die Väter auch sehr leid deren Freundin/Frau das Kind abtreibt obwohl sie es gerne behalten hätten aber du bist dir wohl offenbar nicht im Klaren darüber wie körperlich und intensiv eine Schwangerschaft ist, ein Baby ist keine Krawatte und man darf einen Menschen genausowenig zwingen etwas in/an seinem Körper zu haben wie man ihm ein Körperteil abschneiden darf.
Zum Unterhalt: Doch das ist fair! Mit oder ohne Verhütung. Eine Frau kann einen Mann schlecht zwingen ohne Verhütung Sex zu haben, sie kann lügen das ist dann blöd, man kann als Mann auch vergewaltigt werden aber in dem Fall kommt sie hoffentlich ins Gefängnis, dann ist Unterhalt erstmal nicht das Problem.
Mit oder ohne Verhütung, sollten sich BEIDE SEITEN darüber bewusst sein, dass Sex zur Schwangerschaft führen kann. Wenn du deinen Schwanz in eine Frau reinsteckst hast du gefälligst dafür gerade zu stehen wenn was passiert, genauso wie sie dafür gerade zu stehen hat (esseiden sie wurde vergewaltigt, dann ist es wieder was anderes).
Beim Unterhalt geht es nicht um das Wohl der Frau sondern des verdammten Kindes, und Eltern haben gefälligt mindestens finanziell für ihre Kinder zu sorgen.
Stell dir vor sie sticht Löcher im Kondom, bei mein Kollege ist es passiert, dann kann der Vater nix dafür. Er muss jeden Monat Unterhalt zahlen, obwohl er nix dafür kann