Wieso dürfen Rennfahrer auf der Straße fahren?

18 Antworten

Von Experte AntiRedlich bestätigt

Du meinst also, Radfahrer zahlen keine Steuern. Kannst DU dir vorstellen, daß Radfahrer zusätzlich zu ihrem Rennrad (für mehrere Tausende Euro) auch ein Kraftfahrzeug benutzen?

In unserer Firma betreibt sogar der Direktor aktiven Radsport. Als Unternehmer zahlt er sehr viel Steuern.

Desweiteren: Steuern sind nicht zweckgebunden. Ende der Diskussion!

Straßen wurden nicht gebaut, damit Autos schneller vorankommen.

Autofahrer müssen ganz einfach Rücksicht nehmen.

Eine Radwegbenutzungspflicht besteht nur, wenn der Radweg zusätzlich mit Zeichen 237 versehen ist! Dieses Schild ist an jeder Einmündung zu wiederholen!

Obendrein auch nur, wenn er - mit Zeichen 237 - benutzbar ist. Sollte da Glas liegen, oder ein Auto parken, dürfen wir Radfahrer selbstverständlich auf der Straße fahren. Wir dürfen auch auf der Straße fahren, wenn der angebliche Radweg nicht straßenbegleitend ist.

danke,so hätte ich es auch gesagt. gute begründungen.als zusatz möchte ich noch sagen das viele radwege dei als benutzungspflichtig gekennzeichnet sind,garnicht als benutzungspflichtig gekennzeichent sein dürfen,um mal eine regel zu nennen,ein rad weg muss mindestens 2 meter breit sein damit er benutzungspflichtig ist.

Oh man. Da hat aber jemand seine eigene Meinung und meint, diese wäre Gesetz.

Also nur mal soviel. Jeder von uns zahlt eine Menge Steuern. Steuern in unterschiedlicher Art. Mit jeder sind auch die Radfahrer darin inbegriffen.
Der Verdacht der aus dieser Frage heraus entsteht ist, du bist der Meinung dein Freund dürfte mit seinem Auto die Straße alleine nutzen. Also sozusagen nur Autos.
Da du ja den Umgang mit dem Smartphone oder dem PC gelernt hast, solltest du dir vielleicht einmal die STVO als Lektüre zu Gemüte führen.
Ich darf selbst mit einer Pferdekutsche oder mit einem Bollerwagen die Straße benutzen.
Ich zahle auch Steuern.
Nun gehe ich aber mal davon aus, du meintest eine Gruppe von Rennradfahrern die auf der Straße teilweise Nebeneinander gefahren sind. Das hat dich vermutlich geärgert. Über die Radwege wurden schon entsprechende Antworten gegeben.
Was das Nebeneinander fahren angeht, so ist dies nicht immer ganz ersichtlich ob es sich nicht um ein Überholen innerhalb der Gruppe handelt. Das ist schließlich nicht verboten. Verboten ist es jedoch mit einem anderen Fahrzeug sehr dicht aufzufahren und zu drängeln. Dies wird leider sehr häufig gemacht. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich entsprechend zu verhalten. Wer der Meinung ist, nur Autos dürften die Straßen benutzen, der sollte seine Fahrerlaubnis besser zurückgeben, er ist für das benutzen eines Fahrzeuges im öffentlichen Verkehr nicht geeignet.

Ja es gibt unter den Radfahrern auch welche die meinen die STVO gilt nur für Autos.
Letztendlich muss einfach gegenseitige Rücksichtnahme erfolgen, wenn wir uns als Zivilisiertes Volk bezeichnen wollen.
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht worin das Problem liegt. Macho Gehabe ausschalten, Verstand einschalten. Ist im Grunde genommen doch ganz einfach.

Deine Argumentation ist etwas abstrus, wird aber leider von vielen Stammtischen vertreten. Abgesehen davon, dass Kfz-Steuern nicht zweckgebunden erhoben werden, zahlt Dein Freund viel zu wenig Steuern, um den Straßenbau, den Unterhalt sowie die Folgekosten zu finanzieren. Das bleibt an der Allgemeinheit hängen, auch an denjenigen, die kein Auto besitzen. Die Folgekosten sind vor allem die Kosten der Umweltzerstörung sowie die Kosten durch von Kraftfahrzeugen verursachte Unfälle. Wenn diese Kosten durch Kfz-Steuern und Versicherungen ausgeglichen werden müssten, könnte sich niemand mehr das Autofahren leisten.

§ 2 Absatz 4 wurde bereits von JotEs zitiert. Ergänzend der Absatz 1: "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn." Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug, gehört also im Regelfall auf die Fahrbahn. Radwege dienen primär der Sicherheit von Radfahrern und sollen nur dort verpflichtend sein, wo es nötig ist. Radwege dienen nicht dazu, den Kraftfahrzeugverkehr so schnell wie möglich zu machen.

Was das "mitten auf der Straße" angeht: Auch Radfahrer müssen zum rechten Fahrbahnrand einen Abstand halten. 1 Meter ist durchaus angebracht. In der Regel kommt ein Autofahrer als nicht darum herum, beim Überholen einen zweiten Fahrstreifen bzw. die Gegenfahrspur zu benutzen. Da ist es also ziemlich egal, ob der Radfahrer etwas mehr rechts oder links fährt. Zwei Radfahrer nebeneinander stellen somit oft auch keine Behinderung dar.

Zum Thema Seitenabstand beim Überholen sollte man hierauf verweisen: (wg. Spam.vermeidung bitte durch www ergänzen) .adfc-bayern.de/rsdokumente/abstand2_sc.pdf

und ganz aktuell: .adfc.de/Verkehr--Recht/Sicher-unterwegs/Seitenabstaende/Seitliche-Sicherheitsabstaende

Die "Rennradler" wie man diese auf den Strassen sieht, müssten eigentlich auch den Radweg benutzen, wenn ein solcher vorhanden ist.Ausser, diese hätten eine Ausnahmegenehmigung. Das Argument der Geschwindigkeit zählt nicht. Denn wenn die auf der Strasse unterwegs sind, hoffen diese auf Rücksichtnahme der anderen Verkehrteilnehmer. So kann man auch von den Rennradler Rücksicht verlangen, wenn diese auf dem Radweg unterwegs wären. Auch das Argument der schlechten Radwege kann ich nicht gelten lassen. Denn, wenn ich mir hier in meiner Gegend um Bamberg die Radwege ansehe, dann sind diese zu 99% in einem besseren Zustand als die Strassen, da fast alle Radwege neu hergestellt sind, oder laufend erneuert werden

Es wurde dieses Jahr ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzund der Straße durch Radfahrer - auch bei vorhandenem Radweg - erlaubt.

@turalo

ja, hat ja auch keiner etwas gegen, wenn es ein harmonisches Miteinander ist! Aber ebenso wie es skrupellose Autofahrer gibt, die einen Freizeitradler, der möglichst weit rechts fährt schneiden, gibt es auch egoistische Hobby-Radrennfahrer, die meinen sie könnten die gesamte Straße für die gesamte Dauer ihrer Fahrt nutzen!

@turalo

"Es wurde dieses Jahr ein Gesetz verabschiedet, das die Nutzund der Straße durch Radfahrer - auch bei vorhandenem Radweg - erlaubt."

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Das gilt aber nur für solche Radwege, die nicht benutzungspflichtig sind, die also nicht mit dem runden blauen Verkehrszeichen beschildert sind.

Bei benutzungspflichtigen Radwegen hat man kein Wahlrecht - man muss sie benutzen.

@JotEs

Richtig!!!!!!!!

@turalo

Dieses Jahr? Die allgemeine Benutzungspflicht für Radwege wurde bereits 1997 aufgehoben!

Falsch. Die Radwegbenutzungspflicht bezüglich Zeichen 237 wurde überarbeitet. Fahrradfahrer dürfen selbstverständlich die Straße benutzen.

Dein Unmut ist ein bischen nachvollziehbar. Für Autofahrer ist ist der gemeine Rennradfahrer, vor allem der der mitten in der Strasse fährt, schon mal ein ärgernis. Allerdings fahren wir "meistens" nicht in der Mitte um die Autos zu behindern, sondern weil die Strassen auf der rechten Fahrbahnseite meist löchrig, schmutzig oder voll Splitt oder Laub sind. Für uns ein Desaster, da die dünnen Reifen nur auf trockener sauberer Strasse sicher sind. Wenn ich am Wochenende mit meinen Kindern fahre, dann benutze ich wenn vorhanden den Radweg, weil hier eben die schnellen Fahrer nicht unterwegs sind. Übrigens bezahle ich für 3 Autos Steuern und Versicherung, und habe obendrein fürs Radfahren eine Haftpflicht- und Unfallversicherung. Muss jetzt Dein Freund sein Auto stehen lassen, weil er weniger Steuern bezahlt? Vielleicht einfach ein bischen mehr Toleranz und alles wird gut.

Dein Hinweis mit den drei Autos gefällt mir. Der Fragestelle wird es aber nicht verstehen, da seine Argumente alleine schon zeigen, dass er geistig etwas beschränkt ist.

@ghost40

Bitte keine Vermutungen über Geisteszustände äußern. Denn mit dem Einsteigen ins Auto wird das Gehirn vieler Autofahrer ausgeschaltet, heutzutage übernimmt das Navi das Kommando. Und wenn da so ein Radler fährt, wird der ignoriert, weil auf der Festplatte des Navi gibt es keine Radler!

@radfahrer

😂😂👍👍