Wieso darf das Arbeitsamt die Kontoauszüge meines Freundes kontrollieren? ALG2

8 Antworten

Wenn ihr zusammen wohnt, bildet ihr gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft. Dann muss die Arge die finanziellen Verhältnisse aller Personen der Bedarfsgemeinschaft kennen um den gemeinsamen Bedarf ausrechnen zu können. Wenn Dein Freund Geld verdienst, wird das auch für Deinen Anspruch angerechnet; wenn er nichts hat, bekommt er ebenfalls Unterstützung. Alles andere wäre ungerecht und der Sozialgemeinschaft gegenüber unfair.

Wenn Dein Freund auszieht, dann ist er nicht mehr länger in der Bedarfsgemeinschaft, Du meldest das der Arge und Dein Bedarf wird neu berechnet.

Das Jobcenter geht davon aus, dass ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet (ist auch bei unverheirateten analog den SGB XII-Regelungen möglich).

Diese Unterstellung/Fiktion darf allerdings nicht ohne Weiteres getroffen werden, wenn du nicht im Antrag angegeben hast, dass ihr ein BG bildet.

Grundsatz ist: das Zusammenwohnen alleine begründet niemals eine BG.

Lebt ihr kürzer als 1 Jahr zusammen, darf das JC nur dann eine BG unterstellen, wenn ihr jeweils über Einkommen und Vermögen des anderen verfügen könnt (gemeinsame Kontovollmacht; Kinder u.ä. mal außen vor). Das gilt selbst dann, wenn ihr ansonsten wie ein echtes Ehepaar zusammenlebt.
Unter 1 Jahr ist das Jobcenter immer in der Nachweispflicht für das Vorliegen einer BG.

Wohnt ihr länger als ein Jahr zusammen, müsstet ihr nachweisen, dass keine BG vorliegt. Das ist möglich, aber schwieriger. Tatsache ist, dass du auch nach einem Jahr keine rechtliche Handhabe haben wirst, eine Konto-Auskunft von deinem Freund zu erzwingen. Insofern könntet ihr es über die Schiene versuchen, allerdings ist in dem Fall eine umfassende sozialrechtliche Beratung unerlässlich.

Wie sieht das aus wenn er ca 950 euro verdient + 280 euro kindergeld bekommt? Er hat aber auch ausgaben wie monatliche raten für das auto miete etc. wird das mitberechnet?

Das Auto ist sein Privatvergnügen; ein relativ neues und wertvolles Auto kann auch als Vermögen angerechnet werden.

Mietzahlungen werden natürlich berücksichtigt; beim Bezug von ALG2 bekommst Du ja auch Kosten für die Unterkunft

Weil das Arbeitsamt speziell die ARGE gesetzlich berechtigt ist die Girokontoauszüge zu kontrollieren.....die Arge zahlt schliesslich die Unterkunft und Lebenserhaltungskosten.........es will eventuelle Zahlungseingänge überprüfen, wenn an dem ist werden sie mit der ALG II - Leistung verrechnet!!!

Ihr stellt eine Bedarfsgemeinschaft dar, da ist es vollkommen egal ob verheiratet oder nicht.....da müssen sich alle Mitglieder auf deutsch gesagt sich nackich machen....... Verdienst, Vermögen und und und.....es ist absolut nichts zu umgehen, wenn er sehr gut verdient ist es möglich, dass deine Leistung geringer ausfällt!!!!!

Wenn ihr zusammen wohnt, dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft! Und deswegen muss dein Freund auch seine Bezüge offen legen. Wenn ihr euch trennt, dann wird dein ALG neu berechnet!