Wieso Anhörung - Jobcenter ...Was bedeutet das?
Hallo Ich sendete rechtzeitig die Heizkosten - Guthaben per Einschreiben an Jobcenter. Es wird dann von dem monatlichen Betrag abgezogen. Nach fast einem Monat erhielt ein Schreiben von Jobcenter, dass ich die Heizkostenabrechnung einreichen muss. Sofort habe ich angerufen. Eine Verbindung gibt es nicht. Ich habe die Durchwahl von der Sachbearbeiterin bekommen, aber sie war nie erreichbar. Die Zentrale aber meinte, dass es nur eine Seite vom Heizkosten - Abrechnung fehlt. Da man ohne Einladung keinen Zugang hat, sendete ich die Abrechnung mit dem Postbeleg per Email und nach einem Tag sendete ich das ganze erneut per Einschreiben. Der Tag darauf bekam ich und meine Frau getrennt vom Jobcenter ein sechsseitiges Schreiben mit Anhörungs-Formular. Die Rücksendungsfrist lautet 10 Tagen. Wieso getrennte Formulare? Wie soll ich mich noch verhalten? Einen Termin bekommt man nicht... Es gibt keinen Zugang... Anrufe werden ignoriert. Z. Z. habe ich auch keinen Fallmanager. Letztes Mal hat man mir gesagt, dass ich per Post informieren wird, wer für mich zuständig sein wird.
Übrigens, auf dem Anhörungs-Formular muss ich mich entscheiden sowie auch meine Frau, wo man ankreuzen möchte: -Sachverhalt trifft zu -Zum Sachverhalt möchte ich mich nicht äußern -Ich möchte mich wie folgt äußern
und ganz oben steht: Betr.: Erklärung zu Ihrem Anhörungsschreiben vom ...
Ich bitte um jede Hilfe, da ich mich immer korrekt verhalten habe, und ehrlich gesagt, ich habe keine Ahnung, was diese Frau von mir will. Ich habe doch 3 X ihr alles abgeschickt. Wo meine Post ausgeblieben ist, bin ich doch dafür nicht verantwortlich. Außerdem hätte ich gern gewusst, ob meine Frau auch das Anhörungsformular ausfüllen muss?
Ich bin traurig, denn man behandelt mich genau wie Einer, der gegen Gesetze verstösst. Ich danke für jede Hilfe.
Stars
2 Antworten
Kennen Sie nicht in der Nähe einen Anwalt für Sozialrecht, bei dem Sie über Prozesskostenhilfe dagegen angehen können? Wenn Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, sich rechtlich gegen diese Verschlampung der Unterlagen zu wehren, steht Ihnen Rechtshilfe aufgrund des Gesetzes zu über Prozesskostenhilfe. Bitte, nehmen Sie diese in Anspruch und machen Sie das bald. Im Internet finden Sie mit Sicherheit den richtigen Ansprechpartner.
Manchmal denke ich, schlimmer kanns hier nicht mehr werden, aber die schaffen das immer wieder. Ich hoffe für Sie, dass Sie sich aufraffen und sich wehren. Alles alles Gute!
Erst mal Widerspruch einlegen und eigene Nachweise erbringen. Und dann reicht der Gang zum Sozialgericht, da muss kein Anwalt beauftragt werden.
Man muss es immer wieder sagen: Gebt sowas immer persönlich ab.
Davon abgesehen hast du sicher noch den Einschreibebeleg. War das ein Einschreiben, wo der Empfänger den Erhalt bestätigen musste?
Auf dem Bogen "trifft nicht zu" ankreuzen. Und sofort selbst Widerspruch einlegen.