Wieso als Zeitungszusteller Steuern zahlen, Und Wie kommt man da raus?

4 Antworten

Die gezahlten Steuern könntest du mit einer Einkommensteuererklärung wieder bekommen. Hängt aber vom Gesamteinkommen ab.

Warum sollte das ganze überhaupt mit Steuerklasse laufen? Warum nicht als Minijob und dann pauschal versteuern (2%)?

Bei einem Minijob hat der ArbG die Wahl, ob er pauschal versteuert (2% - die er auch auf den ArbN abwälzen kann) oder nach Steuermerkmalen versteuert.

Hier wurde die Variante Steuermerkmale gewählt.

Da die Steuer-ID nicht vorlag, wurde nach Steuerklasse VI versteuert; dies dürften dann aber nur 8 € sein.

Ich gehe davon aus, daß Du keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und gleichzeitig keinen weiteren Minob hast.

Der Wechsel von der Besteuerung nach Steuermerkmalen auf Pauschalversteuerung kann nicht erzwungen werden - umgekehrt aber wohl.

Wenn Du von 70 € knapp 48 € ausgezahlt bekommen hast, wurden zusätzlich Sozialbeiträge abgezogen - lt. Gehaltsrechner hat es den Anschein, daß der Job gar nicht als Minijob angemeldet worden ist (siehe Abrechnung)

Das ist aber grundsätzlich nicht zulässig, da bis 450 € jeder Job (Ausnahme: z. B. Ausbildungsverhältnis, Praktikum, FSJ) als Minijob angemeldet werden muß.

Sozialabgaben bei einem Minijob wären nur der Fall, wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung und mind. 2 Minijobs hättest - für den 2. und weiteren Minijobs müssten dann Sozialabgaben gezahlt werden.

Du hast die Angabe, ob weitere Beschäftigungsverhältnisse vorliegen nicht abgegeben.

Der ArbG ist verpflichtet das zu prüfen. Der ArbN ist verpflichtet, diese Angaben zu machen - das muß zwingend schriftlich erfolgen - verweigert der ArbN die Angaben kann sogar ein Bußgeld festgesetzt werden.

Im günstigsten Fall könnte man davon ausgehen, daß der ArbG bei fehlenden Angaben unterstellt, daß eine Hauptbeschäftigung + Minijob bereits vorliegt und das dieser Job nun der 2. Minijob ist - sicherheitshalber könnte er daher den Lohn der Sozialversicherung unterworfen haben.

Im anderen Fall verhält er sich rechtswidrig, indem er die pauschalen Sozialabgaben vorsätzlich einsparen möchte und den Verdienst sozialversicherungspflichtig macht - das wäre rechtswidrig und sogar strafbar, da die pauschalen Abgaben höher wären, als eine reguläre Sozialversicherungspflicht.

Das Unternehmen ist aufzufordern die richtige Anmeldung vorzunehmen oder die über 8 € hinausgehenden Abzüge zu erläutern - wenn die Steuer-ID  vorliegt wird nach Steuerklasse I versteuert aber es fallen keine Steuerabzüge an.

Durch Abgabe der Erklärung zu weiteren Beschäftigungsverhältnissen können die Abrechnungen der Vormonate dann korrigiert werden.

In Deinem Fall darf nur die Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrags abgezogen sein (wenn man dieser nicht schriftlich widersprochen hat).

Du mußt das ganze zum Minijob umändern lassen, dann zahlt nur der Arbeitgeber die Abgaben. Dann darfst Du aber nur max.450 Euro pro Monat verdienen.

Bei einem Minijob braucht es gar keine Steuerklasse. Weder I noch VI. Man erzählt dir Schwachsinn.

Bist du sicher, dass es sich um Steuerabzüge handelt? Bekommst du eine Abrechnung?