Wien - Abgeschleppt in Kurzparkzone?

2 Antworten

Außerhalb der Zeiten ist die Kurzparkzone ein absolutes Halteverbot. Aber wir standen ja noch innerhalb der Zeit dort, also hätten die mein Auto gar nicht abschleppen dürfen oder?

Wieso bist Du der Ansicht, dass ihr nur innerhalb der Zeit da standet? Du hast doch geschrieben:

Da wir am Sonntagabend angekommen sind und eben auf dem Rathaus kein Parkpickerl holen konnten haben wir es eben stehen lassen und wollten es dann am Montag um 11 Uhr abholen.

Und erlaubt ist kurzfristiges Parken in dieser Zeit:

ist parken werktags von 7-12 Uhr für 1,5 Stunden erlaubt.

Insofern habt ihr NICHT innerhalb der Zeit da geparkt. Euer Auto stand doch schon am Sonntag da und ihr habt es da über Nacht stehen lassen.

Außerhalb der Zeiten ist die Kurzparkzone ein absolutes Halteverbot.

Ich kann da keinen Fehler der Stadt erkennen. Nur ihr habt im aboluten Halteverbot das Auto stehen lassen.

Also hätte ich am Montag um 0 Uhr gleich Mein Auto wegstellen müssen? meinst du das so? 

@RubyRaven

Nein. Montag ist ja Werktag. Zwischen 7 und 12 ist innerhalb der erlaubten Zeit. Maximale Parkdauer 1,5 Stunden.

Sonntag ist komplett verboten und zwischen 12 Uhr mittags und 7 Uhr morgens ist täglich komplett verboten.

In der verbotenen Zeit wird abgeschleppt.

Sehe ich genauso wie Gerneso!

Davon abgesehen, dass außerhalb der Zeit absolutes Halteverbot ist: 

wäre außerhalb der Zeit freies Parken möglich gewesen, hätte ich mich ganz früh um mein Auto gekümmert; nicht erst um 11:00 h!

Versteh ich schon, aber die können ja dann auch nicht erwarten am Montag Punkt 0 Uhr, dass ich Mein Auto dann umparke. Ich finde es einfach unangemessen. Mein Auto hat niemanden behindert. Ja wir haben dann wohl im absoluten Halteverbot geparkt, so wie du das darstellst. Aber hätte da ein Strafzettel nicht auch gereicht? :/