Wielange ist meine Kündigungsfrist im TVÖD-S? Wird die Ausbildungszeit als Arbeitsverhältnis gesehen?

2 Antworten

Nein die zählt nicht, da du dort deinen Ausbildungsvertrag hattest.

Danke für die schnelle Antwort :)

Das gilt aber nur, weil es im TVöD ausdrücklich so geregelt ist.

Ansonsten ist die Zeit der Ausbildung als Beschäftigungszeit mit zu berücksichtigen!

Grundsätzlich wird die Ausbildungszeit bei der Berechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit zur Ermittlung der Kündigungsfrist mit berücksichtigt.

Tarifvertraglich kann das allerdings anders geregelt sein - und so ist es bei TVöD.

Der bestimmt in § 34 "Kündigung des Arbeitsverhältnisses" Abs. 3 Satz 1:

Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis [Anmerk.: Hervorhebung durch mich] zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist.

Bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst wird also - anders als sonst üblich - die Zeit der Ausbildung nicht mit zur Beschäftigungszeit gezählt!

Wenn es sich bei Dir um ein zeitbefristetes Arbeitsverhältnis handelt, bist Du nicht mehr in der Probezeit und kannst also mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen (§ 30 "Befristete Arbeitsverträge" Abs. 5 Satz 2).

Handelt es sich aber um eine Zweck-/Sachgrund-Befristung, dann bist Du noch in der 6-monatigen Probezeit und kannst mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Monats kündigen (§ 30 Abs. 4 Satz 2).