Wielange ist meine Kündigungsfrist im TVÖD-S? Wird die Ausbildungszeit als Arbeitsverhältnis gesehen?
Ich habe eine 2 1/2 Jährige Ausbildung bei der Sparkasse also im ´TVÖD-S gemacht. Ich wurde zum 31.01.2017 in ein befristetes Arbeitsverhältnis für ein Jahr aufgenommen. Nun möchte ich zum 01.09.2017 kündigen. Wichtig ist nun ob die Ausbildungszeit als Arbeitszeit mitgerechnet wird oder nicht, denn sollte dies nicht der Fall sein könnte ich immer 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Sollte die Ausbildungszeit jedoch mitzählen müsste ich mich mit meinem Arbeitgeber über einen Auflösungvertrag unterhalten, da es jetzt schon zu spät wäre ordentlich zu kündigen.
Dankeschön schonmal für die Antworten!
2 Antworten
Nein die zählt nicht, da du dort deinen Ausbildungsvertrag hattest.
Danke für die schnelle Antwort :)
Das gilt aber nur, weil es im TVöD ausdrücklich so geregelt ist.
Ansonsten ist die Zeit der Ausbildung als Beschäftigungszeit mit zu berücksichtigen!
Grundsätzlich wird die Ausbildungszeit bei der Berechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit zur Ermittlung der Kündigungsfrist mit berücksichtigt.
Tarifvertraglich kann das allerdings anders geregelt sein - und so ist es bei TVöD.
Der bestimmt in § 34 "Kündigung des Arbeitsverhältnisses" Abs. 3 Satz 1:
Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis [Anmerk.: Hervorhebung durch mich] zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist.
Bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst wird also - anders als sonst üblich - die Zeit der Ausbildung nicht mit zur Beschäftigungszeit gezählt!
Wenn es sich bei Dir um ein zeitbefristetes Arbeitsverhältnis handelt, bist Du nicht mehr in der Probezeit und kannst also mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündigen (§ 30 "Befristete Arbeitsverträge" Abs. 5 Satz 2).
Handelt es sich aber um eine Zweck-/Sachgrund-Befristung, dann bist Du noch in der 6-monatigen Probezeit und kannst mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Monats kündigen (§ 30 Abs. 4 Satz 2).