Wiederrufsrech bei Exposé?
Wenn ich von einem Makler das Exposé anfordere muss ich eine widerrufsbelehrung bestätigen ?
Muss ich denen innerhalb von 14 Tagen auch davon zurücktrete oder kann ich das Einfach laufen lassen ?
ich habe Angst das kosten auf mich zukommen könnten
5 Antworten
Alleine die Übersendung eines Exposés zieht noch keine Kosten nach sich.
Auch die verpflichtet Dich noch zu nichts.
Zur Klarstellung: zu einem Exposé gibt es kein Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht bezieht sich auf den Maklervertrag, den der Interessent/Käufer mit dem Makler abschließt. Nach geltendem Recht kommt ein konkludenter Maklervertrag zustande, wenn der Makler bei der Inserierung (Internet, Exposé etc.) auf sein Provisionsverlangen hingewiesen hat und der Interessent/Käufer weitere Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Für diesen Maklervertrag gibt es ein Widerrufsrecht.
Konkludente Maklerverträge gibt es allerings nur noch bis zum 22.12.2020. Ab 23.12.2020 ändert sich die Rechtslage. Dann müssen Makler die Maklerverträge in Textform abschließen. Ein konkludenter Vertragsschluss ist dann nicht mehr möglich!
Das ist Standard. Du musst gar nichts tun und es kommen auch keine Kosten auf dich zu. Auch nicht bei Besichtigung.
Es kommen keine Kosten auf dich zu, solange du die Immobilie nicht kaufst.
Rücktritt ist aber nicht möglich, da du darauf freiwillig verzichten musst.
Wenn Ikea dir einen Katalog in den Briefkasten wirft, musst du auch keinen Widerruf aussprechen.
Ein Makler hat ausschließlich dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn er erfolgreich einen Miet- oder Kaufvertrag vermittelt.
Und Besichtigung ?