Wiederholungstäter rote Ampel und zu schnelles Fahren
Hallo. Ich wurde wegen Überfahren einer roten Ampel geblitzt und musste nun im April meinen Führerschein abgeben. Heute wurde ich mit ca. 30 km ausserorts geblitzt. Kann mir jemand sagen womit ich rechnen muss und ob ich bei zwei unterschiedlichen Verkehrssünden als Wiederholungstäter gelte oder wird dies getrennt voneinander? Danke für eure Antworten.
3 Antworten
Ja das habe ich schon gemacht. Die Frage ist aber ob es zu einem erneuten Fahrverbot kommt. Laut Katalog nicht aber die Frage bleibt was passiert wenn es addiert wird. Zumal ich das Fahrverbot ja schon im April hatte.
Natürlich wird das addiert - Dein Bußgeld kannst Du ergoogeln, der Katalog ist online
Das wird getrennt voneinander betrachtet. Falls du keine weiter zurückliegenden Eintragungen wegen Geschwindigkeit hast, wird der Regelsatz aus dem Bußgeldkatalog verwendet. Anderenfalls kann die Geldbuße angemessen erhöht werden, üblicherweise um 10 bis 50 Prozent des Regelsatzes.
Ein Fahrverbot gibt es außerorts erst ab einer vorwerfbaren Überschreitung von 41 km/h. Mit etwas Glück liegst du sogar noch unter der später möglicherweise kritischen Grenze von 26 km/h. Sollte nämlich innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids ein weiterer Verstoß um mindestens 26 km/h hinzukommen, erwartet dich ein Monat Fahrverbot.