Wiedereingliederung nach Krankheit, wer zahlt nach 78 Wochen die stufenweise Wiedereingliederung?
Hallo,
aktuell bin ich krankgeschrieben. Seit dem 22.02.2015 zahlt die Krankenkasse Krankengeld an mich. Ich möchte ab dem 03.08.2015 wieder mit der Arbeit beginnen. Auf Empfehlung der Ärzte soll ich eine stufenweise Wiedereingliederung (4 Wochen) machen, um eine Wiederkehr der Krankheit zu vermeiden. Nun meine Frage: Die Krankenkasse zahlt offiziell bis zum 21.08.2015 das Krankengeld. Die stufenweise Wiedereingliederung wird bis einschließlich zum 28.08.15 gehen. Werde ich da Probleme mit der Krankenkasse bzw. mit dem Amt bekommen? Wer zahlt in dieser Zeit das Geld? Außerdem habe ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die ich aber ungern wegen dieser kleinen Überschneidung in Anspruch nehmen möchte. Soll ich der Versicherung dennoch mitteilen, dass ich über 6 Monate krank gewesen bin? Entfallen künftige Zahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn ich sie einmal in Anspruch genommen habe?
2 Antworten
Die BUV zahlt sowieso nicht, weil sie dafür NICHT zuständig ist....
aber entweder stimmen Deine Daten nicht, oder Du bekommst keine Probleme mit der weiteren Zahlung...
Wieso stimmen die Daten nicht?
Mir geht es gerade genauso. Bin gerade in der Wiedereingliederungsphase, daher kann ich Dir gern Deine Frage beantworten:
Die Wiedereingliederungsphase zählt offiziell noch als Krankschreibung. Du musst diesen Krankengeldantrag, wie Du ihn jetzt auch bei jedem Arztbesuch vom Arzt abstempeln lassen hast, genauso bei der Krankenkasse abgeben. Für die Zeit der Wiedereingliederung bekommst Du also kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse zahlt Dir (in Deinem Fall bis 28.08.15) weiter Krankengeld.
Gute Besserung und einen schönen Start/Wiedereinstieg.
Ich bin über drei Monate krank gewesen (Knie-OP). Normalerweise wirst Du - wenn Du innerhalb von drei Jahren insgesamt 78 Wochen wegen ein und der selben Krankheit arbeitsunfähig warst, von der Krankenkasse "ausgesteuert". Dies muss Dir die Krankenkasse jedoch zwei Monate vorher mitteilen.
Auf dieser Seite http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld---Keine-Zahlung-1289.html findest Du m. E. viele Antworten.
Wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt (ruf doch dort mal an oder geh zum Servicepoint Deiner Krankenkasse), hast Du noch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld/Hilfe zum Lebensunterhalt bei der Agentur für Arbeit zu beantragen
Cool, danke! Wie lange bist du denn krank gewesen? Ist es richtig, dass die Krankenkasse maximal 6 Monate Krankengeld zahlt?