Wiedereingliederung nach Krankheit, wer zahlt nach 78 Wochen die stufenweise Wiedereingliederung?

2 Antworten

Die BUV zahlt sowieso nicht, weil sie dafür NICHT zuständig ist....

aber entweder stimmen Deine Daten nicht, oder Du bekommst keine Probleme mit der weiteren Zahlung...

Wieso stimmen die Daten nicht?

Mir geht es gerade genauso. Bin gerade in der Wiedereingliederungsphase, daher kann ich Dir gern Deine Frage beantworten:

Die Wiedereingliederungsphase zählt offiziell noch als Krankschreibung. Du musst diesen Krankengeldantrag, wie Du ihn jetzt auch bei jedem Arztbesuch vom Arzt abstempeln lassen hast, genauso bei der Krankenkasse abgeben. Für die Zeit der Wiedereingliederung bekommst Du also kein Gehalt vom Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse zahlt Dir (in Deinem Fall bis 28.08.15) weiter Krankengeld.

Gute Besserung und einen schönen Start/Wiedereinstieg.

Cool, danke! Wie lange bist du denn krank gewesen? Ist es richtig, dass die Krankenkasse maximal 6 Monate Krankengeld zahlt? 

@Bennnnnnnn

Ich bin über drei Monate krank gewesen (Knie-OP). Normalerweise wirst Du - wenn Du innerhalb von drei Jahren insgesamt 78 Wochen wegen ein und der selben Krankheit arbeitsunfähig warst, von der Krankenkasse "ausgesteuert". Dies muss Dir die Krankenkasse jedoch zwei Monate vorher mitteilen.

Auf dieser Seite http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld---Keine-Zahlung-1289.html findest Du m. E. viele Antworten.

Wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt (ruf doch dort mal an oder geh zum Servicepoint Deiner Krankenkasse), hast Du noch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld/Hilfe zum Lebensunterhalt bei der Agentur für Arbeit zu beantragen