Wiedereingliederung innerhalb der befristeten Erwerbsminderungsrente?

3 Antworten

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Hallo makris09,

Sie schreiben:

beziehe seit Februar diesen Jahres eine befr. Erwerbsminderungsrente. Mittlerweile beginnt sich mein Gesundheitszustand zu stabilisieren.denke darüber nach, meinen alten "ruhenden" Arbeitsplatz" mit reduzierter Stundenzahl wieder an zu treten.<

Antwort:

Es ist ziemlich außergwöhnlich, wenn jemand das Rentenantragsverfahren erfolgreich hinter sich gebracht hat, die Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt bekommen hat und dann wieder auf die Erwerbsminderungsrente verzichten will!

Sie schreiben leider nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind, eine teilweise oder eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen oder ob es sich um eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" im Zusammenhang mit Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit für vor dem 2.1.1961 Geborene handelt!

Sie haben von Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt einen Rentenbewilligungsbescheid erhalten, in welchem unter anderem die zulässigen Hinzuverdienstgrenzen aufgezeigt werden!

Die Hinzuverdienstgrenzen bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente werden seitens der DRV in der Regel individuell je Eiinzelfall ermittelt und ausgewiesen!

Die Hinzuverdienstgrenzen für die volle Erwerbsminderungsrente beträgt seit 1.1.2013 pro Monat 450 Euro und zweimal im Jahr darf hier bis zu 900 Euro hinzuverdient werden!

Je nach genauer Rentenart muß jedoch bei Auswahl der Hinzuverdiensttätigkeit beachtet werden, daß keine Tätigkeit ausgeübt wird, welche im Rentenantragsverfahren als nicht mehr ausübbar deklariert worden ist!

Wenn Sie sich also für einen Hinzuverdienst entscheiden, müßen Sie dies rechtzeitig vorher mit der DRV verbindlich abstimmen, sonst gefährden Sie ggf. Ihre Erwerbsminderungsrente!

Fazit:

Der freiwillige Verzicht auf eine bewilligte Erwerbsminderungsrente ist ungewöhnlich und nicht zu empfehlen!

Praktischer und unkomplizierter ist es, den Bezug der Erwerbsminderungsrente aufrecht zu erhalten, regelmäßig seine Ärzte aufzusuchen, rechtzeitig den Antrag auf Weitergewährung bei der DRV einzureichen, die Hinzuverdienstmöglichkeiten im seitens der DRV erlaubten-, zulässigen Rahmen auszuschöpfen und schwerpunktmäßig nur noch für die Gesundheit zu arbeiten!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort!!

Ich bin nach 1961 geboren und beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente. Der Zeitpunkt meines Rentenantrages liegt nun schon fast ein Jahr zurück. Mittlerweile geht es mir etwas besser, sodaß ich im Moment versuche ( nach Absprache mit meiner RV und meiner Ärztin ) im Rahmen von 400€ an meinem alten Arbeitsplatz dazu zu verdienen. Ohne könnte ich aber auch finanziell nicht über die Runden kommen. Das ist auch der Grund dafür, dass ich überlege, ev. etwas früher als Ende 2015 wieder meine alte Stelle an zu treten. Im Moment würde ich das auch gar nicht schaffen. Dazu kommt die Angst, diesen (unefristeten!) Arbeitsvertrag irgendwann zu verlieren. Ich gebe Ihnen jedoch Recht und verstehe auch ihr Erstaunen über meine Überlegungen. Wichtiger wäre es wirklich, an meiner Gesundheit zu arbeiten - die finanzielle Situation macht mir aber auch oft Angst.

@makris09
Ich bin nach 1961 geboren und beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente.<

Antwort:

Für nach dem 1.1.1961 Geborene ist es in der Regel besonders schwer, überhaupt eine Erwerbsminderungsrente bewilligt zu bekommen. Da müßen also schon handfeste Nachweise über einen ziemlich angeschlagenen Gesundheitszustand vorliegen! Aus diesem Grund sollten Sie diese Errungenschaft nicht einfach wegen Geldmangel auf`s Spiel setzen!

Mittlerweile geht es mir etwas besser,<

Antwort:

Etwas besser, das ist nicht greifbar und was machen Sie, wenn es morgen wieder wesentlich schlechter um Ihre gesundheitliche Stabilität bestellt ist!

im Rahmen von 400€ an meinem alten Arbeitsplatz dazu zu verdienen.<

Antwort:

Dafür gibt es doch die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro und zwiemal pro Jahr bis zu 900 Euro! Sie müßen aber darauf achten, daß Sie auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt auf Dauer nur unter 3 Stunden ausüben dürfen, denn sonst gefährden Sie Ihre Erwerbsminderungsrente!

Das ist auch der Grund dafür, dass ich überlege, ev. etwas früher als Ende 2015 wieder meine alte Stelle an zu treten.<

Antwort:

Das macht aber wirklich nur dann einen Sinn, wenn Sie dies gesundheitlich nicht wieder um Lichtjahre zurückwirft!

Im Moment würde ich das auch gar nicht schaffen.<

Antwort:

Aus diesem Grund ist es überhaupt icht nachvollziehbar, warum Sie dann Ihre Erwerbsminderungsrente wegen von Geld getriebenem Aktionismus auf`s Spiel setzen wollen!

Dazu kommt die Angst, diesen (unefristeten!) Arbeitsvertrag irgendwann zu verlieren.<

Antwort:

Sie können aber aus Angst einen Arbeitsolatz nicht auf ewige Zeiten blockieren! Da würde in der Regel wohl kein Arbeitgeber auf Dauer mitspielen!

Wichtiger wäre es wirklich, an meiner Gesundheit zu arbeiten<

Antwort:

Ja, ganz genau, die Gesundheit geht ganz klar vor Geld!

Womöglich haben Sie noch gar nicht alle Zusatzmöglichkeiten wie z.B. "Grundsicherung" ausgeschöpft!

die finanzielle Situation macht mir aber auch oft Angst.<

Antwort:

Bitte lassen Sie sich unabhängig über weitere Einkommensmöglichkeiten beraten!

Bei Ihrer Rentenversicherung und beim zuständigen Sozialamt zur Grundsicherung:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/03_haeufige_fragen/02_grundsicherung_node.html

Bei der Caritas und Diakonie über weitere Hilfen:

google>>

caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung

google>>

evangelische-beratung.info/

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

grundsätzlich ist dies möglich gem. § 33 SGB IX http://dejure.org/gesetze/SGB_IX/33.html du solltest dir den Schritt gut überlegen und vorher in die Beratungsstelle der Rentenversicherung gehen. wichtig vor alle dem, ist die Rücksprache mit deinem behandelnden Arzt. es muss sicher sein, dass die Rückkehr zur Arbeit keine Verschlechterung auslöst. sofern du 3 bis unter 6 Stunden schaffst, aber auch nicht mehr, dann bestünde zumindest noch die Möglichkeit einen Antrag auf Zahlung einer Teil-EM-Rente. eventuell wird dich die Rentenversicherung auch zu einem Gutachter schicken. die Gefahr hierbei ist, dass er dich für voll erwerbsfähig sehen könnte.

Das solltest du mit der RV besprechen, aber es ist ein Minenfeld. Möglicherweise berätst du dich erst mit dem VDK