Wiedereingliederung Betriebsarzt

5 Antworten

Nein, du musst nichts sagen. Aber er unterliegt auch der Schweigepflicht.

Auch Betriebsärzte unterliegen natürlich der Schweigepflicht, die Kollegen werden garantiert nichts erfahren

Alle Ärzte unterliegen der Schweigepflicht, es sei denn Du entbindest ihn ausdrücklich davon. Gibt er persönliche Daten von Dir weiter, kann er sich ganz schnell von seiner Approbation verabschieden.

Siehe Antwort von gerd1011. Das ist so. Du könntest auch zunächst bei deinem Arzt klären, ob es nicht ausreicht, wenn er die Wiedereingliederungsmaßnahme verordnet und nicht der Betriebsarzt. Unabhängig davon halte ich es aber für sinnvoll, dass du mit dem Betriebsarzt offen sprichst.

Ich würde dir dringendst raten, mit dem Betriebsarzt zu kooperieren. Es geht hier um ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement), bei dem Betriebsarzt und Betriebsrat mitwirken. Ziel ist es, für den Arbeitnehmer ein Tätigkeit zu finden, die ihn in das Arbeitsleben seines Betriebes zurückführt. Der Arzt hat übrigens absolute Schweigepflicht bezüglich der Erkrankung. Was er darf (und muss), ist natürlich, krankheitsbedingte Einschränkungen und die Anforderungen des Arbeitsplatzes in Einklang zu bringen. Aber das ist ja auch Sinn und Zweck der Wiedereingliederung. Schließlich sollst und willst du doch nicht wegen Überforderung gleich wieder ausfallen, denn das könnte für dich EdeKa bedeuten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliches_Eingliederungsmanagement

das BEM wird mir mit mehreren Personen Angeboten unter Anderem dem Betriebsarzt. Der BEM - Beauftragter ist aber jemand aus der Personalabteilung. Muss ich dem BEM - Beauftragten umbedingt erzählen, an was ich erkrankt war?

@Colco

Das musst du nicht. Es geht ja nicht um die Erkrankung, sondern um die Auswirkungen auf dein Leistungsvermögen. Wenn allerdings die Bedingungen am Arbeitsplatz ursächlich für die Erkrankung waren, ist es wichtig, dass diese abgestellt werden. Besprich das einfach mit dem Betriebsarzt, in wie weit auch Details der Krankengeschichte offenbart werden sollten. Manchmal ist das ratsam, manchmal aber auch nicht.

Frage nebenbei: Hast du dich schon einmal bezüglich Schwerbehinderung informiert? Wenn du Anspruch auf die Anerkennung hast, kann das für dich nur hilfreich sein..

Der BEM - Beauftragter ist aber jemand aus der Personalabteilung

Das ist klar, denn die Durchführung der Maßnahme ist eine Verpflichtung des Arbeitgebers.